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Lambrecht & Marx Steuerberater Rechtsanwälte
Die Beratungskanzlei

Steuergestaltung ist nicht alles,
aber ohne Steuergestaltung ist alles nichts.

Steuerberatung

Steueroptimierung

Keiner zahlt gerne Steuern – nicht die Einkommensteuer und nicht die Gewerbe- oder Körperschaftsteuer. Und viele empfinden unsere heutige Steuerlast als enteignend. Deshalb suchen wir mit Ihnen und für Sie den optimalen Weg der Steueroptimierung. Damit Ihnen von Ihrem hart erarbeiteten Geld ein großer Teil verbleibt.

Betriebsprüfungen: Stressfrei durch vorausschauende Beratung

Die Kontrolldichte der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung nimmt ständig zu und ein Ende ist nicht in Sicht: Wer uns seine Finanz- oder Lohnbuchhaltung, seine Jahresabschlüsse und Steuererklärungen anvertraut, kann sich darauf verlassen, dass wir unser Fachwissen und all unsere Sorgfalt darauf verwenden, dass die Zahlen stimmen. Auch wer seine Buchhaltung selbst durchführen will, findet bei uns die nötige Unterstützung. Damit auch Sie vor der Betriebsprüfung gut schlafen können.

Kämpfen statt kneifen: Einsprüche und Finanzgerichtsverfahren

Dennoch versuchen manche Betriebsprüfer, falsche Feststellungen durchzusetzen. Und aktuelle Untersuchungen zeigen: jeder fünfte Steuerbescheid ist falsch. Bei einigen Finanzämtern beträgt die Fehlerquote 50%! Wir kämpfen für Sie – gegenüber Ihrem Betriebsprüfer, dem Finanzamt und vor den Finanzgerichten. Denn Recht muss Recht bleiben.

Gestaltungsberatung: Rechtsformwahl, Umwandlung, Erbschaftsteuer

Unser Leistungsspektrum reicht von individuellen Lösungen für Existenzgründer und Freiberufler bis hin zu komplexen Gestaltungen wie Rechtsformwechsel oder Fusionen von Kapitalgesellschaften. Wer eine Unternehmensnachfolge plant, findet bei uns Experten. Wir entwickeln mit Ihnen steuerlich günstige Lösungen beim Erben, Vererben und Schenken, beim Immobilienkauf, bei Kapitalanlagen oder bei der Altersvorsorge. Damit Sie sicher durch den Steuerdschungel kommen.

weitere Informationen:

Finanzbuchhaltung – Grundlage unternehmerischer Entscheidungen

Von manchem Unternehmer wird die Finanzbuchhaltung gering geschätzt: Doch gerade aus ihr entstehen die grundlegenden Informationsinstrumente für den Unternehmer, die betriebswirtschaftlichen Auswertungen und die Jahresabschlüsse. Deshalb verwenden wir schon immer ganz besondere Sorgfalt darauf, Ihnen nicht erst bei Abschlusserstellung irgendwann im Folgejahr, sondern jeden Monat zeitnah korrekte und zuverlässige Zahlen zu liefern. Dies erfordert von uns persönliches Engagement, Know How, Genauigkeit und eine gute Kommunikation mit Ihnen, unseren Mandanten – für uns schon seit vielen Jahren eine Selbstverständlichkeit. Denn wir wissen: mit der Qualität der Auswertungen leisten wir einen wichtigen Beitrag zu Ihrem unternehmerischen Erfolg.

Steuerberaterbuchhaltung, Eigenbuchhaltung und Sonstiges

Buchhaltung kann auf sehr unterschiedliche Art und Weise durchgeführt werden, je nach der spezifischen Situation Ihres Unternehmens. Der häufigste Weg ist immer noch die Buchhaltung durch den Steuerberater. Sie erspart Ihnen, Personal vorhalten und weiterbilden zu müssen und sich um Software zu kümmern. Und insbesondere: wir nehmen Ihnen die Verantwortung für die Korrektheit der Buchhaltung ab – wir buchen, Sie erhalten aussagefähige Auswertungen.

In unserer Kanzlei bekommen Sie jedoch auch jegliche Unterstützung, wenn Sie die Buchhaltung im eigenen Haus durchführen wollen: von der intensiven Einarbeitung Ihrer zuständigen Mitarbeiter über monatliche Durchsicht der Buchhaltung bis zu dem Stadium, in dem wir lediglich noch Ansprechpartner bei komplexen Vorgängen sind. So behalten Sie alle Belege und alle Daten bei sich im Haus und haben doch die Sicherheit, jederzeit Rückgriff auf unsere kompetente Beratung nehmen zu können.

Zwischen diesen beiden Möglichkeiten gibt es jedoch noch verschiedene Zwischenlösungen. So können Sie uns z. B. Ihre Belege über das Rechenzentrum der DATEV faxen, so dass wir sie als Datei abrufen und buchen können. Oder wir spielen Ihre Rechnungen über eine Schnittstelle in unser Buchhaltungsprogramm ein.

Jede dieser Lösungen hat für Sie unterschiedliche Vor- und Nachteile. Wir beraten Sie bei der Auswahl der für Sie optimalen Lösung.

OPOS-Listen: Übersicht über Forderungen und Verbindlichkeiten

Ein wichtiges Instrument für bilanzierende Unternehmen sind die Offene-Posten-Listen, im  Fachjargon „OPOS“, über Forderungen und Verbindlichkeiten. Eine sorgfältig gepflegte OPOS-Liste hat viele Vorteile. Sie können daraus die genaue Höhe Ihrer Forderungen an Ihre Auftraggeber und Ihrer Verbindlichkeiten gegenüber Ihren Auftragnehmern, Ihren Lieferanten, erkennen. Sie haben Sicherheit, dass Erlöse und Kosten in der Buchhaltung aktuell und korrekt erfasst sind. Und bei Bedarf können wir Ihnen regelmäßig Mahnvorschläge und Mahnungen zur Verfügung stellen, so dass Sie über dieses zeitnahe Mahnwesen Geld ins Haus holen und Ihre Liquidität verbessern. Sie geben uns die Rechnungen, wir geben Ihnen die Mahnungen – so einfach kann Rechnungswesen sein.

Konsolidierung im mittelständischen Konzern

Sind Sie ein Unternehmen mit mehreren Filialen oder Betriebsstätten, die Sie in getrennten Buchhaltungen erfassen? Sind Sie ein mittelständischer Konzern mit Mutter-, Tochter- und Schwestergesellschaften? In allen diesen Fällen benötigen Sie einen Überblick über die Entwicklung Ihres Gesamtergebnisses. Denn schon bei zwei Niederlassungen ist die Beurteilung der Gesamtsituation Ihres Unternehmens einfacher, wenn Sie neben den einzelnen Auswertungen alle Angaben zusammengefasst in einer – der konsolidierten – Auswertung finden. Konsolidierte BWA und konsolidierter Jahresabschluss sind für Sie die Instrumente, die Ihnen diesen Gesamtüberblick liefern. Und im Gespräch mit der Bank müssen Sie nicht befürchten, dass der Banker etwas entdeckt, was Ihnen entgangen ist. Sie wissen so viel wie er und vor ihm. So werden Sie zum Partner, der auf Augenhöhe verhandelt.

Abschlüsse und Auswertungen: Entscheidungsgrundlage für Ihre Bank

Nicht nur für Sie als Unternehmer sind Ihre Abschlüsse und betriebswirtschaftlichen Auswertungen wichtige Entscheidungsgrundlagen bei Investitionsentscheidungen oder für Ihre Liquiditäts- und Steuerplanung. Plausible und korrekte Geschäftsunterlagen sind für Sie auch gegenüber Ihrer Bank wichtig. Denn was der Unternehmer selbst häufig nicht sieht, erkennt auf jeden Fall die Bank: ob Ihre Zahlen stimmen und ob Ihr Geschäft – so wie es sich in den Geschäftsunterlagen wiederspiegelt – gut läuft.

Korrekte betriebswirtschaftliche Auswertungen und Jahresabschlüsse bzw. Gewinnermittlungen sind deshalb für Sie wichtige vertrauensbildende Instrumente. Denn Ihre Bank erhält ein realistisches Bild von der Situation Ihres Unternehmens. Sie weiß, dass Sie - und wir als Ihr Steuerberater – sorgfältig und ordentlich arbeiten und last not least: Ihre Bank erkennt, dass Sie jederzeit vollständig informiert sind über die Situation Ihres Unternehmens. So leisten wir mit unserer Dienstleistung für Sie unseren Beitrag zu einem guten Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Bank – ein großer Vorteil bei Kreditbedarf.

Kostenstellenrechnung

Viele Unternehmen haben Zweigniederlassungen oder Filialen. Andere wollen einzelnen großen Aufträgen oder Kunden die Kosten direkt zuordnen. Kostenstellenrechnung erlaubt Ihnen genau dies: Dem Kostenträger – Filiale, Zweigstelle, Kunde oder Auftrag – die jeweiligen Kosten direkt zuzuordnen. Als Ergebnis der Buchhaltung bekommen Sie in diesen Fällen nur eine betriebswirtschaftliche Auswertung für Ihren Gesamtbetrieb. Zusätzlich erhalten Sie jedoch Kostenstellenauswertungen, an denen Sie die Rentabilität Ihrer Zweigstelle oder Ihres Auftrages erkennen können. Damit Sie jederzeit voll informiert sind und bei Bedarf schnell die notwendigen Maßnahmen ergreifen können.

Controlling-Report – ein Informationsinstrument für Profis

Der Controlling-Report der DATEV ist ein hervorragendes Informationsinstrument für unsere bilanzierenden Mandanten. Denn während die betriebswirtschaftliche Auswertung ausschließlich die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung enthält, gibt der Controlling-Report Informationen, die weit darüber hinaus gehen. Denn dies sind betriebswirtschaftliche Informationen, die Sie aus Ihrer betriebswirtschaftlichen Auswertung nicht entnehmen können. Der Aufwand, Sie „zu Fuß“ zu ermitteln, wäre teilweise ganz erheblich. Das gilt z. B. für die Übersicht über die Entwicklung Ihrer Liquidität. Auch die Entwicklung Ihrer Forderungen und Verbindlichkeiten und deren Laufzeit ist übersichtlich dargestellt. Ergänzt wird das Ganze durch eine ABC-Analyse Ihrer Kunden und Lieferanten und eine Kurzfassung Ihrer BWA. Und das Ganze mit Vorjahresvergleich! So kennen Sie nicht nur – wie aus der BWA – Ihren vorläufigen Gewinn, sondern bekommen alle wichtigen Entscheidungsgrundlagen.

 

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Interessante Links

Bundesfinanzministerium: Steuerpolitik für den Mittelstand
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Bundesfinanzministerium: Statement zu Unternehmenssteuerreform
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Bundesfinanzministerium: Startseite zum Thema Steuern
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DATEV Für Steuerberater
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