Unsere Leistungen:
Über die Verteilung des eigenen Vermögens an die Angehörigen frühzeitig nachzudenken, ist nicht immer einfach. Es bietet aber auch einen großen Reiz. Denn es gibt uns die Möglichkeit, über unser Lebensende hinaus aktiv zu gestalten und das Schicksal unserer Familie positiv zu beeinflussen. Dies gilt nicht nur für ältere Menschen, die häufiger über das Alter und das Lebensende nachdenken.
Es gilt ebenso für junge Menschen, z. B. Paare mit Kindern und einer Immobilie oder einem Unternehmen im Vermögen. Auch Sie als junge Menschen sollten daran denken, dass in sehr seltenen Fällen das Leben plötzlich und unerwartet zu Ende gehen kann. Wenn dann nicht durch ein Testament vorgesorgt ist, kann dies für die Familie gravierende Auswirkungen haben.
Wenn im Todesfall kein Testament vorliegt oder dieses unzureichend ist, greift das Deutsche Erbrecht. Und dies hat zur Folge, dass z. B. Ehegatten von ihrem verstorbenen Gatten nicht alleine erben, sondern gemeinsam mit den Kindern, oder – sofern keine Kinder vorhanden sind – mit dessen Eltern. Dies sollten Sie auf jeden Fall vermeiden. Gleichgültig, ob Kinder noch klein oder bereits erwachsen sind: man kann ihre persönliche und wirtschaftliche Entwicklung niemals vorhersehen. Und in einer durchschnittlichen Vermögenssituation benötigt der länger lebende Ehepartner normalerweise das vorhandene Vermögen zur Absicherung seiner Altersvorsorge.
Bei größeren Vermögen ist es andererseits wichtig zu klären, welcher Teil des Vermögens dem Ehegatten und welcher den Kindern zukommen soll. Insbesondere bei Unternehmen oder Immobilien im Nachlass ist es wichtig, eine Erbengemeinschaft zu vermeiden. Denn die Erbengemeinschaft führt aufgrund unterschiedlicher Interessen der verschiedenen Familienmitglieder sehr häufig zu Streit, ja zum Zerwürfnis innerhalb der Familie. Können Sie jedoch die Erbengemeinschaft nicht vermeiden, ist es umso wichtiger im Testament oder im Erbvertrag gute Lösungen für die Auflösung der Erbengemeinschaft oder ihre Überführung in eine Gesellschaft festzuschreiben.
Eine Testamentserrichtung ist also für nahezu jeden wichtig und existenzsichernd. Ganz besonders gilt dies für die sogenannten Patchwork-Familien, bei denen die Kinder des einen Ehepartners, sofern sie nicht gemeinsame Kinder sind, nach deutschem Erbrecht nicht vom anderen Ehepartner erben.
Sollten diese Kinder aber als Erben nach dem länger lebenden und nicht verwandten Ehepartner eingesetzt werden, haben Sie - selbst bei kleinerem Vermögen - hohe Erbschaftsteuern zu tragen. Hier müssen sehr individuelle und kreative Lösungen gefunden werden, die bei allen Familienmitgliedern Akzeptanz finden. Nur so können Sie das Auseinanderfallen Ihrer Patchwork-Familie vermeiden.