Einkommensteuererklärung

Die Erstellung der Einkommensteuererklärung ist für die meisten Steuerpflichtigen eine äußerst ungeliebte Pflicht. Denn jeder Arbeitnehmer, der positive oder negative Einkünfte neben seinen Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit hat oder dessen Werbungskosten über den Pauschbetrag in Höhe von € 1.000 liegen, ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Komplexität des Steuerrechts

Natürlich ist auch jeder Unternehmer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Rentner, die auf Grund ihres geringen steuerpflichtigen Einkommens dauerhaft keine Einkommensteuer zu zahlen haben, können eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.

Auf Grund der Komplexität sowie der häufigen Änderungen unseres Steuerrechts ist es für die meisten Steuerpflichtigen unmöglich, ihre Steuererklärung alleine zu erstellen. Ein qualifizierter Steuerberater kann Sie hierbei effizient unterstützen.

Unterstützung bei der Einkommensteuererklärung

Bereits im laufenden Jahr beraten wir Sie, was Sie tun können, um in Ihrer ganz persönlichen Situation möglichst viele Steuervorteile zu nutzen. Ebenfalls bereits im laufenden Jahr können wir Ihnen errechnen, welche Nachzahlungen oder aber Steuererstattungen Sie zu erwarten haben.

Und bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung nutzen wir für Sie natürlich alle Steuervorteile. Dazu gehört auch, dass wir Kosten berücksichtigen, über deren Abzugsfähigkeit der Bundesfinanzhof (BFH) noch nicht abschließend entschieden hat.

Wir geben Ihnen alle Informationen, die Ihnen helfen, die benötigten Unterlagen vollständig zusammenzustellen. So können Sie sicher sein, dass Sie mit unserer Unterstützung die Chance haben, Ihre Steuerzahlungen zu minimieren.

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