Einkommensteuererklärung für Rentner

Rentner sind häufig der Meinung, dass sie nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Dies trifft auch tatsächlich für viele Rentner zu. Es gibt jedoch eine große Anzahl von Rentnern, die entweder gesetzlich verpflichtet sind oder für die es steuerlich von Vorteil ist, eine Einkommensteuererklärung zu erstellen.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung der Einkommensteuererklärung besteht immer dann, wenn neben der Rente weitere Einkünfte erzielt werden, die dazu führen, dass das steuerpflichtige Einkommen den Grundfreibetrag in Höhe von € 8.004 überschreitet. Sie als Rentner können dies jedoch im Allgemeinen nicht selbst ermitteln, weil die Rente nicht im vollen Umfang, sondern nur teilweise steuerpflichtig ist.

Überschreitung des Grundfreibetrages

Der Grundfreibetrag kann z. B. überschritten werden, wenn neben der Rente Mieteinnahmen, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt werden.

In allen diesen Fällen ist es möglich, dass Sie als Rentner Steuernachzahlungen und auf Grund dieser Nachzahlungen dann auch Steuervorauszahlungen zu leisten haben. Denn Mieteinkünfte, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit aber auch bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen sind noch nicht versteuert.

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Vorteilhaft kann eine Einkommensteuererklärung für Rentner dann sein, wenn sie Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen. Denn diese Einkünfte aus Kapitalvermögen werden der 25 %igen Abgeltungssteuer unterworfen, zu der dann noch einmal Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % sowie Kirchensteuer hinzukommen. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden prozentual von der Abgeltungssteuer berechnet.

Erzielen Sie als Rentner neben der Rente und den Einkünften aus Kapitalvermögen jedoch keine weiteren Einkünfte, müssen Sie möglicherweise Ihre Kapitaleinkünfte gar nicht oder nur zu einem geringeren Prozentsatz versteuern. In diesem Fall zahlt Ihnen der Fiskus bei Erstellung einer Einkommensteuererklärung die zuviel gezahlte Steuer zurück. Sie erhalten eine Erstattung.

Wie Sie aus diesem kurzen Text entnehmen können: einfach lässt sich dieser Sachverhalt leider nicht darstellen. Unser deutsches Steuerrecht ist bedauerlicherweise so kompliziert, dass Sie auch bei relativ geringen Einkommens- oder Steuerbeträgen meist auf kompetente Unterstützung angewiesen sind, um Ihren steuerlichen Pflichten zu genügen oder Steuervorteile zu nutzen.

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