Unsere Leistungen:
Seit 01.01.2010 haben sich die Anforderungen an die Handelsbilanz geändert. Durch das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) hat der Gesetzgeber aufgrund internationaler Vereinbarungen vorgeschrieben, dass ab 01.01.2010 in der Handelsbilanz nach BilMoG bestimmte Sachverhalte auf andere Weise zu berücksichtigen sind als in der Steuerbilanz. Und dies betrifft auch viele kmU (kleine und mittlere Unternehmen).
Außerdem bietet die Handelsbilanz nach BiLMoG in vielen Fällen die Möglichkeit, ein höheres Eigenkapital auszuweisen als dies bisher der Fall war - günstig für Kreditgespräche mit Banken und Lieferanten.
Die neue Vorschrift führt dazu, dass diese BilMoG - Handelsbilanz wirtschaftlich ein genaueres Bild vom Unternehmen gibt, als es die bisherige Handelsbilanz getan hat und als es bei der Steuerbilanz der Fall ist. Deshalb dient die BilMoG–Handelsbilanz nun auch den Banken als Grundlage für die Kreditvergabe. Sie muss deshalb in zwei unterschiedlichen Formen erstellt werden.
Zum einen verlangen die Banken als Grundlage für die Kreditvergabe die Langversion, die in ihrer Detailliertheit der Steuerbilanz entspricht, aber eben unter Berücksichtigung von Abweichungen.
Zum anderen gibt es nach wie vor die Kurzversion – so kurz wie die frühere Handelsbilanz, die elektronisch an das Handelsregister einzureichen ist. Sie wird deshalb auch als e-Bilanz bezeichnet. Und sie ist kürzer, weil Sie als Unternehmer natürlich in öffentlich zugänglichen Registern möglichst wenige Details über Ihr Unternehmen preisgeben.
Für den Laien kaum zu überschauen, hat das alles aber einen nachvollziehbaren Sinn: Die Steuerbilanz dient der Besteuerung. Die Langversion der Handelsbilanz dient den Banken als Grundlage der Kreditvergabe.
Die Kurzversion der Handelsbilanz, die e-Bilanz, dient der Einreichung beim elektronischen Handelsregister und damit der Information und der Sicherheit von Auftraggebern und Gläubigern.