Florierende Geschäfte brauchen
die passende (Rechts-) Form.

Beratung von Gesellschaften

Rechtsformwahl

Diese Bezeichnungen haben es in sich: GbR, OHG, KG, UG (haftungsbegrenzt), GmbH, Ltd., GmbH und Co. KG, KGaA oder AG. Jede dieser Rechtsformen hat unterschiedliche rechtliche und steuerliche Auswirkungen. Für manchen Unternehmer oder Freiberufler ist die Personengesellschaft völlig ausreichend. Für andere lohnt sich die Gründung einer Kapitalgesellschaft oder die Umwandlung des bestehenden Unternehmens. Unsere Experten klären mit Ihnen, welche Rechtsform für Sie die günstigste ist. Damit Sie Ihr Geschäft und Ihr Privatvermögen in die richtige Form bringen können.

Kapitalgesellschaft mit Offenlegungspflicht

Jede Rechtsform birgt andere Vor- und Nachteile: Personengesellschaften sind einfacher zu verwalten, bringen aber meist die volle persönliche Haftung mit sich. Kapitalgesellschaften schützen vor der vollen persönlichen Haftung, sind aber verwaltungsaufwendig. Und es entsteht schnell Insolvenzantragspflicht, wenn Verluste erwirtschaftet werden. Außerdem müssen selbst kleine Kapitalgesellschaften ihre Bilanzen im elektronischen Handelsregister jedem Interessierten offen legen, mittelgroße Kapitalgesellschaften sogar ihre Gewinn- und Verlustrechnung. Wir sagen Ihnen, welche Rechtsform für Sie die günstigste ist.

Konzern, Holding, Vermögensverwaltung – Steuerrechtliche Chancen und Risiken

Kapitalgesellschaften bieten viele gesellschaftliche und steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten. Häufig sind diese aber auch mit Nachteilen oder Risiken verbunden. Und jede Gestaltung wird im Falle der steuerlichen Betriebsprüfung auf den Prüfstand kommen. Wir erklären Ihnen Vor- und Nachteile und sagen Ihnen, wie Sie die Möglichkeiten am besten nutzen.

Kündigungen, Abfindungen, Wettbewerbsverbot

Der Abschluss eines GmbH-Gesellschaftsvertrages ist nicht weniger folgenreich als ein Ehevertrag. Wer etwa die Regeln für die Zuständigkeiten und Befugnisse der Gesellschafter für den Fall der Kündigung der Gesellschaft, die Bestimmungen zur Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters oder zum Wettbewerbsverbot nicht klar regelt, kann später unangenehm überrascht werden. Ein Standardvertrag aus der Schublade hilft da nicht weiter. Wir entwickeln mit Ihnen Verträge, die zu Ihnen passen und Unvorhergesehenes regeln.

Konstruktionen für Komplexes

L&M schöpft aus einer langjährigen Erfahrung in vielen verschiedenen Branchen. Unsere Experten beraten Sie bei Rechtsformwahl und Fusionen, bei Übernahmen, Umfirmierungen und komplexen Gestaltungen wie Organschaftsverträgen, vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften oder Stiftungsgründungen. Damit Ihr Geschäft in der passenden Form floriert.

 

toptop