Erben, Vererben und Schenken

Erbschaft_AufbauSie den­ken, dass Sie Ver­mö­gen ver­er­ben wer­den, das über die erb­schaft­steu­er­li­chen Frei­be­träge hin­aus­geht? – Dann soll­ten Sie früh­zei­tig klä­ren, wel­che erbrecht­li­chen und steu­er­li­chen Fol­gen eine Erb­schaft haben kann. Denn Sie haben Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten: Sie kön­nen ein Tes­ta­ment errich­ten! Und Sie kön­nen schon heute Ver­mö­gen ver­schen­ken, das Sie im Alter nicht benö­ti­gen. Und außer­dem kön­nen Sie mit Ihrer Schen­kung eine Gene­ra­tion über­sprin­gen und Ver­mö­gen direkt auf Ihre Enkel über­tra­gen. Es gibt viele Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten.

Heute ent­schei­den – selbst gestal­ten!

Bereits heute ein­ge­lei­tete Ent­schei­dun­gen hel­fen, Ihren per­sön­li­chen Wil­len durch­zu­set­zen und die Erb­schaft­steu­er­be­las­tung gering zu hal­ten.

Mit war­mer Hand schen­ken?

Wich­tige Fra­gen sind zu klä­ren: neben den steu­er­li­chen Aspek­ten auch Ihre eigene Alters­vor­sorge und die Ver­mö­gens­ver­tei­lung inner­halb Ihrer Fami­lie. Denn wenn Sie Ver­mö­gen mit war­mer Hand schen­ken – es bereits zu Leb­zei­ten über­tra­gen – kön­nen Sie damit Erb­schaft– und Schen­kungs­steuer spa­ren. Aber selbst bei grö­ße­ren Ver­mö­gen schwä­chen Schen­kun­gen die Alters­ver­sor­gung!

Auch hier gilt: Nicht nur nach Steu­ern steu­ern! Denn steu­er­lich wer­den Schen­kun­gen genauso behan­delt wie Erb­schaf­ten. Sie kön­nen aber bei ver­ant­wort­li­cher Ganz­heit­li­cher Finanz­pla­nung für sich die Rege­lung nut­zen, dass die Frei­be­träge von Ehe­gat­ten und Kin­dern alle zehn Jahre wie­der auf­le­ben.

 Unsere Leis­tun­gen

  • Steu­er­op­ti­mierte Ver­mö­gens­über­tra­gung bei gesetz­li­cher oder gewill­kür­ter Erb­folge
  • Steu­er­op­ti­mie­rung bei Tes­ta­ment und Schen­kung
  • Steu­er­op­ti­mierte Unter­neh­mens­nach­folge inner­halb der Fami­lie
  • Steu­er­li­che Gestal­tung von Erb­ver­trä­gen
  • Bera­tung bei Erb­schaft eines Unter­neh­mens zu Steu­ern und Unter­neh­mens­füh­rung
  • Unter­stüt­zung der Erben in Nachlass-​​Angelegenheiten
  • Steu­er­li­che Bera­tung bei Aus­ein­an­der­set­zung der Erben­ge­mein­schaft
  • Steu­er­li­che Abwick­lung von Erb­fäl­len
  • Nach­lass­pla­nung für indi­vi­du­elle Lebens­si­tua­tio­nen
  • Aus­schla­gung einer Erb­schaft als Gestal­tungs­mit­tel
  • Erstel­lung der Erb­schaft­steu­er­er­klä­rung
  • Ver­mö­gens­pla­nung für Erb­schaft und Schen­kung
  • Bera­tung zur Wie­der­an­lage ererb­ten Ver­mö­gens