Erbschaftsteuer vermeiden oder minimieren
Erbschaftsteuer vermeiden
Die Frage der Erbschaftsteuer ist bei der Planung von Erbschaft und Schenkungen zentral. Denn das Erbschaftsteuerrecht bietet die Möglichkeit, durch geschickte Gestaltung Erbschaftsteuer zu minimieren oder zu vermeiden. Aber unser Motto ist: Nicht nur nach Steuern steuern. – Und dies gilt auch für die Erbschaftsteuer.
Die eigengenutzte Immobilie: eine erbschaftsteuerliche Herausforderung
Nach dem Erbschaftsteuerrecht stellt eine eigengenutzte Immobilie im Vermögen ganz besondere Anforderungen an die Schenkungs– und Erbschaftsplanung. Denn wenn der länger lebende Ehegatte die Immobilie nicht während 10 Jahren nach dem Tod des Erstversterbenden nutzt, kann der Auszug aus der Immobilie Erbschaftsteuer auslösen – möglicherweise eine Bedrohung für die Versorgung des länger Lebenden. Geschickte Gestaltung bietet die Möglichkeit, die Besteuerung vollständig zu vermeiden.
Ganz besonders herausfordernd ist die Gestaltung des Testaments für Paare, die weder verheiratet sind noch in Lebenspartnerschaft leben. Denn diese werden erbschaftsteuerlich wie fremde Dritte behandelt, so dass eine gravierende Erbschaftsteuerbelastung entstehen kann. Hier kann nur frühzeitige und geschickte Gestaltung zu Lebzeiten Abhilfe schaffen.
Das Berliner Testament – nicht immer die beste Lösung
Besonders wichtig für die Regelung der Vermögensnachfolge ist das Testament. Denn es kann Streit vorbeugen und die Harmonie in der Familie sichern – ganz besonders dann, wenn es um Immobilien oder Unternehmen geht. Denn die lassen sich unter mehreren Erben viel schwerer aufteilen als Geld oder Wertpapiere.
Es ist jedoch nicht immer der richtige Weg, dass Ehegatten sich gegenseitig zu Erben einsetzen. Dies geschieht häufig in dem sogenannten „Berliner Testament“. Dieses „Berliner Testament“ kann in manchen Fällen zu doppelter Erbschaftsteuer führen. Wir entwickeln mit Ihnen tragfähige Lösungen, die zu Ihnen, zu Ihrer Familie und zu Ihrem Vermögen passen.