Digitale Buchführung – für Viele eine Herausforderung!


Und wie­der eine neue Rege­lung! – Zu Anfang des Jah­res sind die neuen „Grund­sätze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Büchern, Auf­zeich­nun­gen und Unter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form sowie zum Daten­zu­griff“, GoBD, in Kraft getre­ten. Sie schrei­ben vor, dass nicht nur Bilan­zie­rer son­dern auch klei­nere Gewer­be­trei­bende oder Frei­be­ruf­ler ihre elek­tro­ni­sche Buch­hal­tung so ver­ar­bei­ten müs­sen, dass ein Betriebs­prü­fer der Finanz­ver­wal­tung ohne zusätz­li­chen Auf­wand den Weg vom Beleg zur Buchung nach­voll­zie­hen kann.

Unbare Geschäfte, also Geschäfte, die über das Bank­konto abge­wi­ckelt wer­den, sol­len inner­halb von 10 Tagen erfasst wer­den! – Aber was bedeu­tet „erfasst“? – Dass sie inner­halb von 10 Tagen gebucht wer­den müs­sen, kann ja wohl nicht gemeint sein. Denn das wäre unrea­lis­tisch! Und das weiß auch die Finanz­ver­wal­tung. Gemeint ist aber sicher – gerade für klei­nere Unter­neh­men – dass inner­halb von 10 Tagen die Belege geord­net und chro­no­lo­gisch z. B. in einem Akten­ord­ner abge­legt wer­den müs­sen!

Hand aufs Herz: Bei wem von Ihnen ist das wirk­lich der Fall? – Bei Eini­gen sicher­lich. Aber ebenso sicher bei Vie­len nicht! Sollte das einem Betriebs­prü­fer auf­fal­len, kann es Ärger geben!

Oder das inzwi­schen vor­ge­schrie­bene interne Kon­troll­sys­tem, das die Wie­der­auf­find­bar­keit der elek­tro­ni­schen Belege und die Daten­si­cher­heit garan­tie­ren soll. Das ist im All­ge­mei­nen bei Buch­hal­tung durch den Steu­er­be­ra­ter der Fall, ins­be­son­dere bei Buch­hal­tun­gen mit DATEV – vor­aus­ge­setzt Sie spei­chern Ihre elek­tro­ni­schen Ein– und Aus­gangs­rech­nun­gen geord­net und wie­der­auf­find­bar elek­tro­nisch ab. Aber wie ist das, wenn Sie als Unter­neh­mer im Ein­zel­fall mit ande­ren Pro­gram­men selbst buchen? Dann müs­sen auch Sie selbst sicher­stel­len, dass Ihre Soft­ware die GoBD-​​Anforderungen erfüllt.

Alles wird ein­fa­cher und bes­ser!? – Das glaube ich nicht! – Das Vie­les durch die digi­tale Ver­ar­bei­tung ein­fa­cher und schnel­ler wird, ist uns bereits selbst­ver­ständ­lich und unsere Arbeit hat einen ganz ande­ren Rhyth­mus als noch vor 20 oder 30 Jah­ren. Mir ist es nach­voll­zieh­bar, dass das aus Sicht des Staa­tes auch andere Kon­troll­me­cha­nis­men erfor­dert.

Hof­fen wir, dass unsere tüch­ti­gen Poli­ti­ker und Beam­ten sich doch noch in die Situa­tion eines klei­nen oder mitt­le­ren Unter­neh­mers hin­ein­ver­set­zen kön­nen und ver­träg­li­che Lösun­gen fin­den.

Stand: 09.06.2015