Steuern sparen – diesmal: im Betrieb


Für Sie als Unter­neh­mer, Selb­stän­dige und Frei­be­ruf­ler, die mit ihrem Geld lie­ber ihr Unter­neh­men finan­zie­ren als den Fis­kus, ist der „Betrieb“ natür­lich der erste Ansatz­punkt zum Steu­ern spa­ren. Denn da kommt das Geld her und da kön­nen viele von Ihnen auch mehr Steu­ern spa­ren als im Pri­vat­be­reich. Und auch hier ist es sinn­voll, dass Sie bereits ab Jah­res­an­fang im Blick haben, was Sie warum und wie tun kön­nen.

Die wich­tigste Vor­aus­set­zung für erfolg­rei­che Steu­er­pla­nung: Über das gesamte Jahr – nicht erst im Fol­ge­jahr bei Erstel­len des Jah­res­ab­schluss! – eine voll­stän­dige, voll­stän­dig kor­rekte und aus­sa­ge­fä­hige Buch­hal­tung. Eine Qualitäts-​​Buchhaltung! Denn nur die Qualitäts-​​Buchhaltung kann Ihnen die Infor­ma­tio­nen lie­fern, die Sie für Ihre Steu­er­pla­nung benö­ti­gen. Nur wenn Sie monat­lich einen Über­blick über Ihr Ergeb­nis haben und ein­schät­zen kön­nen, wie sich Ihr Geschäft in die­sem Jahr wei­ter­ent­wi­ckelt, kön­nen Sie ent­schei­den, ob Sie

  • Ihre Vor­aus­zah­lun­gen her­ab­set­zen las­sen wol­len, weil sie bezo­gen auf Ihren vor­aus­sicht­li­chen Gewinn zu hoch sind;
  • Ihre Vor­aus­zah­lun­gen erhö­hen wol­len, weil sie schon jetzt erken­nen, dass trotz aller Steu­er­ge­stal­tung hohe Nach­zah­lun­gen auf Sie zukom­men wer­den;
  • Ob Sie das Geld für Nach­zah­lun­gen zurück­le­gen wol­len;
  • Oder, ob Sie – und das ist heute unser Thema! – im Laufe des Jah­res und zum Jah­res­ende alle Regis­ter zie­hen wol­len, um Steu­ern zu spa­ren.

Ein­kom­men­steuer, Kör­per­schaft­steuer, Gewer­be­steuer, Soli-​​Zuschlag

Diese Über­le­gun­gen sind der erste Schritt. Und dann kommt die Ent­schei­dung dar­über, wie Sie vor­ge­hen wol­len, um Steu­ern zu spa­ren. Als Selb­stän­di­ger, Frei­be­ruf­ler oder Unter­neh­mer, der sei­nen Gewinn als Gewinn­ermitt­ler durch Ermitt­lung der Über­schüsse sei­ner Ein­nah­men über die Aus­ga­ben nach § 4 Abs. 3 EStG ermit­telt, haben Sie teil­weise andere Mög­lich­kei­ten als wenn Sie eine Bilanz erstel­len.

Die Mög­lich­kei­ten, Ihren steu­er­li­chen Gewinn zu sen­ken, sind in jedem Fall umfang­reich – so umfang­reich, dass es den Rah­men die­ses Arti­kels spren­gen würde, sie im Detail zu erläu­tern: Sie kön­nen als Gewinn­ermitt­ler erst im Fol­ge­jahr benö­tigte Waren und Mate­ria­lien schon im lau­fen­den Jahr kau­fen und bezah­len oder die Bezah­lung von Rech­nun­gen vor­zie­hen. Oder Sie kön­nen hohe Leasing-​​Sonderzahlungen als Betriebs­aus­gabe abzie­hen.

Als Gewinn­ermitt­ler oder Bilan­zie­rer kön­nen Sie a conto– oder Abschlags­rech­nun­gen bezah­len. Sie kön­nen den Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag nut­zen, ihn ein­set­zen, um Anschaf­fun­gen über 410,– Euro unter diese Grenze zu schie­ben und im Jahr der Anschaf­fung voll abzu­schrei­ben. Sie kön­nen die degres­sive Abschrei­bung oder die lineare Abschrei­bung nut­zen und sie mit der Son­der­ab­schrei­bung ver­bin­den.

Als Bilan­zie­rer haben Sie Ermes­sens­spiel­räume bei Ihrer Bewer­tung der Vor­räte und der fer­ti­gen und unfer­ti­gen Erzeug­nisse. Sie kön­nen Rück­stel­lun­gen bil­den (z. B. für unge­wisse Ver­bind­lich­kei­ten, Instand­hal­tun­gen in den ers­ten drei Mona­ten des Fol­ge­jah­res, Archi­vie­rungs­ver­pflich­tun­gen), Teil­wert­ab­schrei­bun­gen oder Abschrei­bun­gen unein­bring­li­cher For­de­run­gen gel­tend machen.

Sie sehen, es gibt eine Fülle von Mög­lich­kei­ten. Und Sie kön­nen teil­weise ver­schie­dene Ver­fah­ren mit­ein­an­der kom­bi­nie­ren. Trotz­dem: Es ist – wie häu­fig im Steu­er­recht – nicht ganz so ein­fach, wie es auf den ers­ten Blick aus­sieht!

Denn für fast jede der genann­ten Gestal­tun­gen gibt es umfang­rei­che Rege­lun­gen, diverse Ein­schrän­kun­gen, Bedin­gun­gen, Vor­schrif­ten. Und die sind nicht sel­ten Unter­neh­mern unbe­kannt oder wer­den falsch ein­ge­schätzt. Und dar­aus kön­nen dann Ent­schei­dun­gen ent­ste­hen, die nicht Steu­ern spa­ren son­dern sogar bedroh­lich wer­den kön­nen.

So erin­nere ich mich an einen Man­dan­ten, der in einer Bespre­chung, in der es um die zu erwar­tende hohe Steu­er­nach­zah­lung ging, sagte, das wäre kein Pro­blem. Er hätte bereits Maß­nah­men in die Wege gelei­tet! – Nur, dass diese Maß­nah­men nicht zum gewünsch­ten Steu­er­spar­ef­fekt geführt hät­ten. Es wäre viel Geld abge­flos­sen, aber die Steu­ern hät­ten trotz­dem gezahlt wer­den müs­sen. Der Man­dant hätte ein Liqui­di­täts­pro­blem bekom­men! Glück­li­cher­weise konn­ten wir gemein­sam die Not­bremse zie­hen. Auch der Lie­fe­rant hat mit­ge­spielt und so wurde alles so gestal­tet, dass dann auch wirk­lich Steu­ern gespart wur­den.

Des­halb: Bitte keine Steu­er­spa­r­ent­schei­dun­gen im Allein­gang! Es genügt ein Tele­fon­an­ruf, um zu klä­ren, ob die Sache ein­fach ist oder wir in Ruhe per­sön­lich dar­über spre­chen müs­sen. Und dann, Sie ken­nen ja mein Motto – auch wenn bzw. gerade weil wir Steu­er­be­ra­tungs­kanz­lei sind: Nicht nur nach Steu­ern steu­ern! Ihre Ent­schei­dun­gen müs­sen in ers­ter Linie betriebs­wirt­schaft­lich sinn­voll sein!