Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern


Aktu­ell ver­su­chen Betrü­ger per E-​​Mail an Konto– und Kre­dit­kar­ten­in­for­ma­tio­nen von Steu­er­zah­lern zu gelan­gen. Ihre Masche: Sie geben sich per E-​​Mail als „Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern (BZSt)“ aus und geben vor, die betrof­fe­nen Bür­ger hät­ten zuviel Ein­kom­men­steuer gezahlt. Um diese nun zurück­zu­er­hal­ten, müsse ein in der E-​​Mail ange­häng­tes Antrags­for­mu­lar aus­ge­füllt wer­den, bei dem unter ande­rem Anga­ben zu Kon­to­ver­bin­dung und Kre­dit­karte sowie Sicher­heits­code gemacht wer­den sol­len.

Das BZSt warnt davor, auf sol­che oder ähn­li­che E-​​Mails zu rea­gie­ren.

Benach­rich­ti­gun­gen über Steu­e­r­er­stat­tun­gen wer­den nicht per Mail ver­schickt und Kon­ten­ver­bin­dun­gen nie in die­ser Form abge­fragt. Zustän­dig für die Rück­er­stat­tung von über­zahl­ten Steu­ern ist zudem nicht das BZSt, son­dern das jeweils zustän­dige Finanz­amt.

(vgl. IHK Frank­furt am Main, ver­öf­fent­licht am 08.05.2012
http://​www​.frank​furt​-main​.ihk​.de/​r​echt/)