BFH: Die Kosten für Ausbildung sind von der Steuer absetzbar


Die Kos­ten der Aus­bil­dung sind von der Steuer absetz­bar? – Das über­rascht den infor­mier­ten Leser! Denn die Kos­ten für die erste Berufs­aus­bil­dung konn­ten Stu­den­ten und Aus­zu­bil­dende, die nicht in einem Dienst­ver­hält­nis ste­hen, bis­her noch nie steu­er­lich gel­tend machen. Und die Geset­zes­lage hat sich seit­dem nicht geän­dert! Aber wie es immer wie­der vor­kommt: Auf ein­mal bewer­tet der BFH (Bun­des­fi­nanz­hof) ohne jeg­li­chen äuße­ren Anlass einen Sach­ver­halt völ­lig neu, in die­sem Fall güns­tig für die Klä­ger. In vie­len ande­ren Fäl­len war die Neu­be­wer­tung von Sach­ver­hal­ten für die Steu­er­pflich­ti­gen aber deut­lich ungüns­ti­ger.

Sie sehen, selbst bei gleich­blei­ben­der Geset­zes­lage haben wir im Steu­er­recht immer noch mit Unwäg­bar­kei­ten zu rech­nen. Wer sich über diese Ent­schei­dung freut, hat sich aber wahr­schein­lich zu früh gefreut. Da dem Staat Ein­nah­me­ver­luste in Mil­li­ar­den­höhe ent­ste­hen wür­den, rech­nen infor­mierte Steu­er­be­ra­ter, auch wir, damit, dass diese Ent­schei­dung durch das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium mit einem Nicht­an­wen­dungs­er­lass wie­der zunichte gemacht wird. Und dann bleibt alles beim Alten: Die Kos­ten für die erste Aus­bil­dung kön­nen im Falle des Nicht­an­wen­dungs­er­las­ses nicht steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den.

Solange die Anwen­dung die­ser Recht­spre­chung recht­lich noch nicht geklärt ist, ist es jedoch sinn­voll, dass betrof­fene Stu­den­ten und Aus­zu­bil­dende Ihre Studiums-​​/​ Aus­bil­dungs­kos­ten in der Steu­er­er­klä­rung als vor­weg­ge­nom­mene Wer­bungs­kos­ten rück­wir­kend bis 2007 gel­tend machen. Ob dies schluss­end­lich den Betrof­fe­nen durch Aner­ken­nung der Ver­luste einen Nut­zen bringt, wenn Sie bei Berufs­ein­tritt durch Ver­rech­nung der Ver­luste Steu­ern spa­ren kön­nen, oder – siehe oben – die Recht­spre­chung nicht ange­wen­det wird, bleibt abzu­war­ten.

18.08.2011

Neuste Nach­richt: Unser Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter, Wolf­gang Schäu­ble, plä­diert für eine klar­stel­lende Geset­zes­än­de­rung. Das Finanz­mi­nis­te­rium schätzt, dass Ein­nah­me­ver­luste von 1 Mil­li­arde Euro ent­ste­hen, wenn die Kos­ten für die erste Aus­bil­dung oder das erste Stu­dium als Wer­bungs­kos­ten gel­tend gemacht wer­den kön­nen. Und laut Nach­rich­ten soll er kon­sta­tiert haben, dass man, wenn diese Aus­bil­dungs­kos­ten abzugs­fä­hig wären, schließ­lich auch die Kos­ten für Lebens­mit­tel in die­sem Zeit­raum gel­tend machen könnte. – Womit er natür­lich nicht gesagt haben will, dass dies tat­säch­lich mög­lich sein sollte. Nein: Er will damit die – aus sei­ner Sicht – Absur­di­tät die­ses Urteils unter­strei­chen. Eine evtl. Geset­zes­än­de­rung würde daher wohl kaum dazu füh­ren, dass sie die Kos­ten für die erste Aus­bil­dung oder das erste Stu­dium mit ihrem spä­te­ren Ein­kom­men ver­rech­nen kön­nen!

Stand: 22.08.2011