Die eigene Altersvorsorge optimal gestalten


Zu die­sem Thema hat am gest­ri­gen 28. Sep­tem­ber die Unter­neh­mens­be­ra­te­rin und Ver­mö­gens­pla­ne­rin Monika Lam­brecht beim Mühl­hei­mer Unternehmerinnen-​​Netzwerk Pro­fes­sio­Net e.V. einen Vor­trag gehal­ten. – Das Inter­esse der Teil­neh­me­rin­nen war groß. Denn: jede der anwe­sen­den Unter­neh­me­rin­nen weiß, dass Sie etwas für Ihre Alters­vor­sorge tun muss. Wie man jedoch die Alters­vor­sorge plant und wel­che Pro­dukte man dafür ein­set­zen kann, ist weit­ge­hend unbe­kannt. Unbe­kannt ist auch den Meis­ten, wel­ches der Nut­zen, wel­ches aber auch die Nach­teile der ver­schie­de­nen Pro­dukte sind.

In jedem Fall ist für die ganz indi­vi­du­elle Ent­schei­dung über das Alters­vor­sor­ge­spa­ren neu­trale und unab­hän­gige Bera­tung wich­tig und hilf­reich. Als unab­hän­gige Bera­ter, die nicht von Pro­vi­sio­nen leben, son­dern aus­schließ­lich von den Hono­ra­ren, die wir für die Bera­tung erzie­len, bie­ten wir Ihnen diese unab­hän­gige und objek­tive Bera­tung an.

In ihrem Vor­trag erläu­terte Monika Lam­brecht die Fra­gen:

–  Wie ermit­teln Sie Ihren Vor­sor­ge­be­darf?

–  Auf wel­che Weise kön­nen Sie Ihren Vor­sor­ge­be­darf decken?

–  Wie viel kos­tet eine monat­li­che Rente?

–  Wel­che Vor­sorge ist für Sie per­sön­lich die geeig­nete?

Vor­aus­set­zung zur Ermitt­lung des Vor­sor­ge­be­darfs ist es, eine pri­vate Liqui­di­täts­pla­nung zu erstel­len. Dabei wer­den aus den Kon­to­da­ten voll­stän­dig alle Aus­ga­ben ent­nom­men und bestimm­ten Rubri­ken zuge­ord­net, z. B. Lebens­hal­tung, Klei­dung, Kom­mu­ni­ka­tion, Kapi­tal­dienst für Dar­le­hen u. ä. Diese Zuord­nung ist Vor­aus­set­zung dafür, abzu­schät­zen, wie sich diese Kos­ten im Ruhe­stand ent­wi­ckeln. Denn man­che Kos­ten wer­den sin­ken, andere wie­derum wer­den stei­gen oder neu ent­ste­hen, wie z. B. Aus­ga­ben für Haus­halts­hilfe und Pflege.

Der ermit­telte Betrag ist jedoch nicht der Betrag, der im Ruhe­stand benö­tigt wird. Denn zu Grunde gelegt ist die heu­tige Kauf­kraft. Des­halb muss die­sem Betrag die jähr­li­che Infla­ti­ons­rate hin­zu­ge­rech­net wer­den – nicht nur bis zum Ren­ten­be­ginn. Zusätz­lich muss unter Berück­sich­ti­gung der ganz per­sön­li­chen Lebens­er­war­tung die Rente für alle Jahre des Ruhe­stands infla­tio­niert wer­den. So ergibt sich z. B. bei einer Rente von € 1.500,00 und einer jähr­li­chen Infla­ti­ons­rate von 2 % ein Geld­be­darf von ca. € 3.300,00 in 40 Jah­ren. Bei einer jähr­li­chen Infla­ti­ons­rate von 3,2 % ergibt sich für eine Rente von € 1.500,00 bereits ein Geld­be­darf von ca. € 5.290,00 nach 40 Jah­ren.

Und natür­lich muss mit Beginn des Ruhe­stan­des das Kapi­tal ange­spart sein, das die benö­tig­ten Ren­ten absi­chern kann. Im Rah­men einer Ren­ten­ver­si­che­rung, die das so genannte „Lang­le­big­keits­ri­siko“ abdeckt, wird z. B. für eine Rente von € 1.500,00 pro Monat bei Ein­mal­zah­lung einer 45-​​järigen Frau und Ren­ten­be­ginn im Alter von 65 Jah­ren ein Betrag von ca. € 261.000,00 benö­tigt. Spart die glei­che Frau das Kapi­tal ab dem Alter von 45 Jah­ren mit monat­li­chen Prä­mien an, benö­tigt sie monat­li­che Zah­lun­gen von ca. € 1.376,00. Bei die­sen Beträ­gen ist aller­dings eine Infla­tio­nie­rung der Rente noch gar nicht berück­sich­tigt. Ob die Rente der pri­va­ten Ren­ten­ver­si­che­rung im Alter steigt, ist abhän­gig von der Über­schuss­ge­stal­tung für die es unter­schied­li­che Modelle gibt. Ein vol­ler Infla­ti­ons­auf­gleich ist aber nor­ma­ler­weise nicht zu erwar­ten.

Für die meis­ten der anwe­sen­den Unter­neh­me­rin­nen waren diese Beträge völ­lig neu. Viele Men­schen müs­sen auf die­sem Hin­ter­grund Ihre Ruhe­stands­pla­nung auf den Prüf­stand stel­len:

Ent­we­der es müs­sen unter Kon­sum­ver­zicht grö­ßere Beträge als ursprüng­lich ein­ge­plant ange­spart wer­den. Oder man sollte ein­pla­nen län­ger zu arbei­ten bzw. spä­ter in den Ruhe­stand zu gehen und damit nicht nur ein erfüll­tes Alter, son­dern auch einen gerin­ge­ren Geld­be­darf zu haben.

Bei der Pla­nung sollte berück­sich­tigt wer­den, dass bestimmte Kos­ten im Ruhe­stand nicht mehr ent­ste­hen, wie z. B. der Kapi­tal­dienst für die eigen­ge­nutzte Immo­bi­lie. – Statt­des­sen ent­ste­hen jedoch im All­ge­mei­nen Repa­ra­tur­auf­wen­dun­gen. Rück­la­gen für ein neues Auto müs­sen gebil­det wer­den. Und viel­leicht haben Sie ja sogar geplant, sich im Ruhe­stand die Rei­sen zu gön­nen, die vor­her auf Grund der Arbeits­be­las­tung ebenso wie auf Grund der finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen nicht mög­lich waren.

Die Frage, in wel­cher Weise Sie das Kapi­tal am bes­ten anspa­ren – ob in einer Ver­si­che­rung und wenn ja: in wel­cher Form der Ver­si­che­rung, in Aktien, fest­ver­zins­li­chen Wert­pa­pie­ren oder sons­ti­gen Finanz­pro­duk­ten – diese Frage kann jede/​r nur für sich selbst beant­wor­ten. Jede Lebens­si­tua­tion ist anders. Jeder unter­schei­det sich von allen ande­ren in der Kennt­nis der Finanz­pro­dukte und in sei­nen per­sön­li­chen Vor­lie­ben. Ganz all­ge­mein und für alle Spa­rer gül­tig lässt sich jedoch sagen:

Eine Ren­ten­ver­si­che­rung – pri­vat und/​oder gesetz­lich – sollte der Grund­stock sein, denn nur die Ren­ten­ver­si­che­rung zahlt bis zum Ver­ster­ben, auch wenn der ganz per­sön­li­che Todes­zeit­punkt weit­aus spä­ter liegt, als es der sta­tis­ti­schen Lebens­er­war­tung ent­spricht. – Und ein Wei­te­res lässt sich ver­bind­lich sagen: Das in Ren­ten­ver­si­che­run­gen gebun­dene Kapi­tal steht nicht mehr zur Ver­fü­gung. Wer aus­schließ­lich in Ren­ten­ver­si­che­run­gen spart, hat kei­nen Zugriff mehr auf sein „Ver­mö­gen“, wenn die Ren­ten­zah­lun­gen begon­nen haben. Aus­nahme sind ledig­lich die Ren­ten­ver­si­che­run­gen eini­ger Anbie­ter, die auch nach Zah­lungs­be­ginn Ent­nah­me­mög­lich­kei­ten bie­ten. Unsere Prü­fung der­ar­ti­ger Ange­bote hat jedoch erge­ben, dass sie hoch kos­ten­be­las­tet und damit unren­ta­bel sind.

Des­halb emp­fiehlt es sich, einen Teil des Spar­be­tra­ges auf andere Weise als in Ver­si­che­run­gen anzu­spa­ren, so dass man im Ruhe­stand dar­aus Ent­nah­men in unter­schied­li­cher Höhe täti­gen kann, je nach dem jewei­li­gen indi­vi­du­el­len Bedarf. Dabei sollte man jedoch nicht ver­ges­sen, dass – abhän­gig von der Höhe der Ent­nah­men – die­ses Ver­mö­gen irgend­wann ver­braucht ist – es sei denn, es gelingt einen so hohen Betrag anzu­spa­ren, dass Ent­nah­men ledig­lich aus den Erträ­gen, ohne „Kapi­tal­ver­zehr“, mög­lich sind.

Und schließ­lich lässt sich eben­falls ver­bind­lich für alle Spa­rer sagen: In jedem Fall ist es sinn­voll, Dar­le­hen für eigen­ge­nutzte Immo­bi­lien mög­lichst schnell zu til­gen und erst dann mit dem geziel­ten Alters­vor­sor­ge­spa­ren zu begin­nen. Denn zwar ist es rich­tig, dass man bei früh­zei­ti­gem Spa­ren mit klei­nen Beträ­gen durch den Zins und Zin­ses­zins eine große Hebel­wir­kung errei­chen kann. Die glei­che Hebel­wir­kung ent­steht jedoch im nega­ti­ven Sinne durch sehr lang gestreckte Dar­le­hen­s­til­gung. Das beste Alters­vor­sor­ge­spa­ren ist die Til­gung pri­va­ter Dar­le­hen! Ob Glei­ches auch für Ihre betrieb­li­chen Dar­le­hen und Ihre Dar­le­hen zur Finan­zie­rung ver­mie­te­ter Immo­bi­lien gilt, sagen wir Ihnen gerne im indi­vi­du­el­len Bera­tungs­ge­spräch.
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