Diskretes Vermögen in der Schweiz – Sinn oder Unsinn von Steuerhinterziehung


Dis­kre­tes Ver­mö­gen, katho­li­sche Gel­der, Schwarz­geld – all das sind dezente Umschrei­bun­gen für nicht ver­steu­er­tes Ein­kom­men. Und: Ein­kom­men nicht zu ver­steu­ern – egal wie weit ver­brei­tet dies sein mag – ist Steu­er­hin­ter­zie­hung. Und Steu­er­hin­ter­zie­hung ist ein Straf­tat­be­stand.

Mag sein, dass in guten Zei­ten manch einer denkt, der Staat habe nicht das Recht ihm von sei­nen über­höh­ten Risi­ken und hart erar­bei­te­ten Gewinn immer mehr und mehr weg­zu­neh­men. Mag sein, dass manch einer denkt, der Staat habe nicht das Recht, die Erträge aus dem müh­sam – durch Kon­sum­ver­zicht – erspar­ten und schließ­lich ja bereits ver­steu­er­ten Ein­kom­mens noch ein­mal zu besteu­ern.

Wie groß ist der Stress, wie groß sind die Sor­gen über die Aus­wir­kun­gen, wenn man hin­ter der Grenze im Rah­men der Schlei­er­fahn­dung mit den Geld­kof­fer erwischt wird, wenn der Betriebs­prü­fer im Unter­neh­men Unge­reimt­hei­ten ent­deckt oder die Steu­er­fahn­dung vor der Tür steht!

Und was tut man, wenn man auf­grund einer kri­sen­haf­ten Situa­tion im Unter­neh­men plötz­lich Geld benö­tigt – Geld, das nicht mehr weiß gewa­schen wer­den kann? Was tun, wenn man im Alter nicht mehr mobil ist, und das für die Pflege benö­tigte Geld sanft in der Schweiz schlum­mert? Und schließ­lich: Was sol­len die Erben tun, die dis­kre­tes Ver­mö­gen erben und nicht wis­sen, wie sie sich dies­be­züg­lich ver­hal­ten sol­len. Oft genug – ist es Zufall oder Schick­sal? – schlägt außer­dem der Fis­kus dann zu, wenn man es auf­grund per­sön­li­cher oder wirt­schaft­li­cher Stress­si­tua­tio­nen über­haupt nicht gebrau­chen kann.

Was man­cher Bera­ter, der zu einer Kapi­tal­an­lage im „dun­kel­grauen“ Bereich rät – weil er dafür näm­lich von sei­nem Part­ner in der Schweiz oder wo auch immer Pro­vi­sion bezieht – nicht berück­sich­tigt und was der Bera­tene häu­fig nicht im Auge hat: Die Zei­ten ändern sich und oft genug wird in Kri­sen oder im Alter das zur Belas­tung, was zu einem frü­he­ren Zeit­punkt beschö­ni­gend „dis­krete Geld­an­lage“ genannt wurde.

Eine gute Bera­tung, ein weit­sich­ti­ger Bera­ter, beschränkt sich jedoch nicht dar­auf, das zu emp­feh­len, wofür er heute die Begeis­te­rung sei­nes Man­dan­ten ern­tet. Ver­ant­wor­tungs­be­wusste Bera­tung bedeu­tet, dem Man­dan­ten auch die Kon­se­quen­zen sei­ner Ent­schei­dung auf­zu­zei­gen, die die­ser selbst man­gels Erfah­rung und man­gels Fach­wis­sen nicht erken­nen kann. Ver­ant­wor­tungs­be­wusste Bera­tung bedeu­tet, den Man­dan­ten zu unter­stüt­zen, seine per­sön­li­che Ent­schei­dung in Kennt­nis aller Aus­wir­kun­gen zu tref­fen.

Wir haben die Erfah­rung gemacht: Men­schen, denen neben den Vor­tei­len auch die Nach­teile, Risi­ken und Belas­tun­gen bestimm­ter Ent­schei­dun­gen prä­sen­tiert wur­den, tref­fen regel­mä­ßig die Ent­schei­dung, mit der sie – wie man in der Kapi­tal­an­lage so schön sagt – nicht nur gut essen, son­dern ins­be­son­dere gut schla­fen kön­nen.

Stand: 31.08.2011

Die Auto­rin: Monika Lam­brecht ist Exper­tin für Ver­mö­gens­pla­nung in der
Steu­er­be­ra­tungs– und Rechts­an­walts­kanz­lei Lam­brecht & Marx in Mühl­heim (Rhein-​​Main)
und Son­ders­hau­sen (Thü­rin­gen), https://​www​.kanz​lei​-lam​brecht​.deMonika Lam­brecht,
Unter­neh­mens­be­ra­te­rin, Ver­mö­gens­pla­ne­rin