Ein Dauerbrenner: Steuerabkommen Deutschland – Schweiz


Mehr­fach haben wir bereits über das geplante Steu­er­ab­kom­men mit der Schweiz berich­tet. Und immer noch ist das Thema nicht abge­schlos­sen! Denn nun möchte der Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter, Wolf­gang Schäu­ble, das Steu­er­ab­kom­men mit der Schweiz bis Juni die­ses Jah­res durch­set­zen. Denn natür­lich hat die Bun­des­re­gie­rung ange­sichts der Ver­schul­dung ein Inter­esse daran, mög­lichst hohe Steu­er­ein­nah­men zu gene­rie­ren. Und schließ­lich: Steu­er­hin­ter­zie­hung ist längst kein Kava­liers­de­likt mehr. Bei einem unver­steu­er­ten deut­schen Ver­mö­gen auf Schwei­zer Kon­ten in Höhe von € 50. Mil­li­ar­den eine für den Fis­kus und damit indi­rekt natür­lich auch für den ehr­li­chen Steu­er­zah­ler abso­lut bedeut­same Grö­ßen­ord­nung. Denn immer­hin würde es sich um Steu­er­ein­nah­men in Höhe von über einer Mil­li­arde Euro bei einer ange­nom­me­nen durch­schnitt­li­chen Ren­dite der Ver­mö­gen von 3 % han­deln. Zwar sind Steu­er­ein­nah­men in Höhe von über einer Mil­li­arde Euro sicher­lich ein gerin­ger Betrag ange­sichts des Risi­kos der Euro-​​Rettung. Denn die Hilfs­pa­kete für Grie­chen­land sowie die Pro­gramme für Por­tu­gal und Irland beinhal­ten für die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ein Risiko von 72,9 Mil­li­ar­den Euro. Aber immer­hin: Eine Mil­li­arde Euro mehr Steu­er­ein­nah­men sind zumin­dest einer der vie­len erfor­der­li­chen Trop­fen auf dem hei­ßen Stein.

Die der­zeit geplante Rege­lung sieht Fol­gen­des vor: Von dem in der Schweiz „gebun­ker­ten“ Ver­mö­gen soll pau­schal ein Satz zwi­schen 19 % und 34 % abge­zo­gen wer­den, zumin­dest dann, wenn der Kon­to­in­ha­ber nicht nach­weist, dass seine Erträge bereits ver­steu­ert wur­den. Außer­dem sol­len – wie bereits bis­her zumin­dest theo­re­tisch – nach der EU Zins­richt­li­nie auch künf­tig 35 % Steu­ern auf die Erträge als Quel­len­steuer ein­be­hal­ten wer­den. Da in Deutsch­land der Abgel­tungs­steu­er­satz ledig­lich 25 %, zzgl. Soli­da­ri­täts­zu­schlag und Kir­chen­steuer, ins­ge­samt 28,625 % beträgt, kön­nen sich steu­er­ehr­li­che Bür­ger die Dif­fe­renz zwi­schen der schwei­ze­ri­schen Quel­len­steuer von 35 % und ihrem deut­schen Steu­er­satz vom Finanz­amt zurück­ho­len. Aber nicht nur die EU stößt sich an den vor­läu­fi­gen Abspra­chen. Auch die SPD ist nicht bereit zuzu­stim­men, weil Steu­er­hin­ter­zie­her, die ihr Schwarz­geld in der Schweiz anle­gen, auf Grund inter­na­tio­na­ler Ver­träge und gesetz­li­cher Rege­lun­gen per Saldo ledig­lich einen Steu­er­satz zah­len wür­den, der in etwa der Deut­schen Abgel­tungs­steuer zzgl. Soli­da­ri­täts­zu­schlag und Kir­chen­steuer ent­spricht, die die steu­er­ehr­li­chen Bür­ger zu zah­len haben. Die SPD dage­gen wünscht eine höhere Besteue­rung in Höhe von defi­ni­tiv 35 %. Und sie ver­langt eine höhere Straf­steuer auf unver­steu­erte Alt­ver­mö­gen sowie Amts­hilfe der Schweiz bei der Ver­fol­gung von Steu­er­hin­ter­zie­hung in mehr Fäl­len als bis jetzt geplant.

Es bleibt also span­nend, wie sich die Ver­hand­lun­gen und die Ent­schei­dungs­fin­dung bis Som­mer ent­wi­ckeln wer­den. Fest­zu­hal­ten ist jedoch, dass für alle die­je­ni­gen, die kein Geld in der Schweiz oder aber dies ord­nungs­ge­mäß ver­steu­ert haben, die Steu­er­ge­rech­tig­keit zuneh­men wird.

Für die­je­ni­gen mit unver­steu­er­tem Ver­mö­gen in der Schweiz, bleibt nach wie vor die von uns bereits auf­ge­wor­fene Frage (siehe auch: “Dis­kre­tes” Ver­mö­gen in der Schweiz: Ab 2013 Besteue­rung durch Fis­kus) in wel­chem der bei­den mög­li­chen Fälle die Steu­er­be­las­tung gerin­ger ist: Bei Selbst­an­zeige oder bei Ver­steue­rung auf Grund des noch zu schlie­ßen­den Steu­er­ab­kom­mens. Berück­sich­tigt wer­den muss bei die­ser Ent­schei­dungs­frage, dass natür­lich bis zur Rechts­kraft des Steu­er­ab­kom­mens, durch­aus noch Ent­de­ckungs­ge­fahr auf Grund wei­te­rer Steu­er­da­ten CD´s beträgt, die durch eine Selbst­an­zeige besei­tigt wer­den kann.

(vgl. Han­dels­blatt v. 07.03.2012, Seite 19, S. 15)