Elektronische Betriebsprüfung: Alter Wein in neuen Schläuchen


Und wie­der wird ein Semi­nar zur elek­tro­ni­schen Betriebs­prü­fung ange­bo­ten, dies­mal von einem Mit­ar­bei­ter der DATEV bei einer IHK.

Als ob die elek­tro­ni­sche Betriebs­prü­fung neu wäre! – Bereits im Steu­er­sen­kungs­ge­setz vom 23.10.2000 wurde gere­gelt, dass die Finanz­ver­wal­tung ab 01.01.2002 das Recht hat, elek­tro­nisch bei Betriebs­prü­fun­gen auf die Daten der Unter­neh­men zuzu­grei­fen. Das ist jetzt über 12 Jahre her!

Seit­dem ist die elek­tro­ni­sche Betriebs­prü­fung schon längst Rou­tine in unse­rer Kanz­lei und auch für unsere Man­dan­ten – natür­lich kann der Betriebs­prü­fer jetzt noch viel bes­ser als frü­her die Daten aus dem Unter­neh­men ana­ly­sie­ren, aus­wer­ten, vergleichen….Klar: ein Betriebs­prü­fer kann durch die elek­tro­ni­sche Betriebs­prü­fung einen tie­fe­ren Ein­blick in die Buch­füh­rung bekom­men und in die Erstel­lung von Abschlüs­sen und Steu­er­er­klä­run­gen. – Aber das ist ein alter Hut!

Natür­lich haben Sie auch gewisse Pflich­ten, damit die elek­tro­ni­sche Betriebs­prü­fung mög­lich ist:

Digi­tale Daten müs­sen Sie digi­tal spei­chern. Sie müs­sen maschi­nell aus­wert­bar sein. Geschäft­li­che Unter­la­gen müs­sen Sie grund­sätz­lich zehn Jahre auf­be­wah­ren, emp­fan­gene und abge­schickte Han­dels– und Geschäfts­briefe jedoch nur sechs Jahre und evtl. sons­tige Unter­la­gen, die für die Besteue­rung wich­tig sind, eben­falls nur sechs Jahre. Der Prü­fer hat das Recht, unmit­tel­bar auf Ihre Daten zuzu­grei­fen oder zu ver­lan­gen, dass Sie ihm eine/​n Mitarbeiter/​in für die Tätig­keit zur Ver­fü­gung stel­len. Alter­na­tiv kann er einen Daten­trä­ger, übli­cher­weise eine CD oder DVD ver­lan­gen. Schon lange die übli­che Pra­xis!

Aber ist nicht große Panik ange­sagt, weil er in Ihre tiefs­ten Geheim­nisse ein­dringt?

Kei­nes­wegs! Seit vie­len Jah­ren gibt es die elek­tro­ni­sche Betriebs­prü­fun­gen und nie – tat­säch­lich nie! – hat einer unse­rer Man­dan­ten durch diese elek­tro­ni­sche BP Ärger bekom­men. Kei­ner hat dadurch unge­plante Nach­zah­lun­gen leis­ten müs­sen.

Es ist eben alles eine Frage, wie der Steu­er­be­ra­ter Sie, seine Man­dan­ten, auf­klärt und unter­stützt. Soll­ten Sie unzu­frie­den sein, kön­nen Sie uns gerne anspre­chen.

Wir sind der Über­zeu­gung: Die Qua­li­täts­si­che­rung bewegt sich in Ihrem und unse­rem Kopf. Bes­ser eine gute Bera­tung, qua­li­fi­zierte und ver­ant­wor­tungs­be­wusste Mit­ar­bei­ter – und infor­mierte Man­dan­ten, die die Zusam­men­hänge ver­ste­hen. Denn wir neh­men uns die Zeit sie Ihnen zu erklä­ren.

Des­halb: Bange machen gilt nicht. Wir spre­chen mit Ihnen oder Ihren Mit­ar­bei­tern. Und mit unse­rer Buch­hal­tung haben Sie betriebs­prü­fungs­feste Daten und Zah­len, die Sie auch gleich für Ihr inner­be­trieb­li­ches Con­trol­ling und für Ihre Pla­nung nut­zen kön­nen.

Stand: 30.06.2014