Fahrtenbuch – und die Steuernachzahlung folgt auf dem Fuß!


Betriebs­prü­fer suchen bei einer Betriebs­prü­fung das schnelle Mehr-​​Ergebnis. Dafür ist das Fahr­ten­buch das geeig­nete Objekt!

Ein Fahr­ten­buch zu füh­ren ist für viele Unter­neh­mer eine sehr gute Lösung! Näm­lich dann, wenn die Steu­ern auf die Pri­vat­fahr­ten laut Fahr­ten­buch deut­lich gerin­ger sind als die Steu­ern nach der 1% Neu-​​Brutto-​​Listenpreis-​​Methode! – Dann näm­lich, wenn der Anteil der Pri­vat­fahr­ten sehr gering ist, z. B. unter 15 bis 20 % liegt. Die tat­säch­li­che Grenze müsste natür­lich im Ein­zel­fall berech­net wer­den.

Warum aber füh­ren dann nicht alle Unter­neh­mer mit einem sehr hohen Anteil betrieb­li­cher Fahr­ten Fahr­ten­buch, wenn das doch eine opti­male Mög­lich­keit der Steu­er­er­spar­nis ist?

Der Grund: Kaum einem Unter­neh­mer gelingt es, ein lücken­lo­ses, voll­stän­dig kor­rek­tes Fahr­ten­buch zu füh­ren. – Und tat­säch­lich ist dies wirk­lich extrem müh­sam und erfor­dert äußerste Dis­zi­plin: um Feh­ler zu ver­mei­den, müs­sen Sie wirk­lich nach jeder ein­zel­nen Fahrt und z. B. bei jeder pri­va­ten Abwei­chung von Ihrer betrieb­li­chen Route, den jewei­li­gen Kilo­me­ter­stand auf­schrei­ben, den Anlass, den Ansprech­part­ner usw… Sie wis­sen schon!

Das aber gelingt fast nie­mals, wie uns unsere Erfah­rung zeigt. Immer wie­der müs­sen wir fest­stel­len, dass Man­dan­ten, die die Fahr­ten­buch­me­thode gewählt haben, um Steu­ern zu spa­ren, schluss­end­lich nach einer Betriebs­prü­fung mehr Steu­ern zu zah­len haben. Denn wenn der Betriebs­prü­fer Feh­ler im Fahr­ten­buch fin­det – und die fin­det er fast immer – ver­wirft er das Fahr­ten­buch und legt die 1% Neu-​​Brutto-​​Listenpreis-​​Methode zu Grunde. Dies führt zur Nach­ver­steue­rung des erhöh­ten pri­va­ten Nut­zungs­an­teils und zur Ver­zin­sung die­ser nach­zu­zah­len­den Steu­ern mit 6 % pro Jahr. Was weit mehr ist, als Ihnen irgend­eine Form der Kapi­tal­an­lage an Ren­dite brin­gen kann.

Unsere Emp­feh­lung des­halb: Nut­zen Sie die Fahr­ten­buch­me­thode nur dann zur Ver­steue­rung Ihrer pri­va­ten Kfz-​​Eigennutzung, wenn Sie ganz sicher sind, dass Sie auch in jeder Hetze und jedem Stress zuver­läs­sig Ihr Fahr­ten­buch füh­ren. Denn die Details kön­nen Sie meist schon einen Tag spä­ter nicht mehr sicher rekon­stru­ie­ren.

Wenn Sie nicht sicher sind, dass Sie das schaf­fen und wenn Sie Pla­nungs­si­cher­heit wol­len: bei­ßen Sie in den sau­ren Apfel und ent­schei­den Sie sich für die Ermitt­lung des pri­va­ten Nut­zungs­an­teils nach der 1 % Neu-​​Brutto-​​Listenpreis-​​Methode. Sie spa­ren Zeit, Ner­ven – und im Fall der Betriebs­prü­fung nicht zuletzt Geld! Und viel­leicht schmeckt die­ser Apfel schluss­end­lich süßer als erwar­tet!

 

Stand: 19.05.2016