Finanzieller Verbraucherschutz wird verbessert! – Ist das die Lösung?


1,5 Mil­lio­nen Euro zusätz­lich will die Bun­des­re­gie­rung der Zeit­schrift Finanz­test zur Ver­fü­gung stel­len, um mehr Finanz­pro­dukte zu prü­fen und zu ana­ly­sie­ren. Und bei der Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht, BaFin, soll ein 12-​​köpfiger Verbraucher-​​Beirat ange­sie­delt wer­den. – Aber kön­nen diese Maß­nah­men tat­säch­lich zu mehr Sicher­heit für den Ver­brau­cher füh­ren?

Meine Ant­wort ist: 2 x Nein!

Denn zum Einen sind 1,5 Mil­lio­nen Euro zusätz­lich noch nicht ein­mal ein Trop­fen auf den hei­ßen Stein bei 800.000 Finanz­pro­duk­ten in Deutsch­land. Zum Ande­ren soll der Ver­brau­cher­schutz nicht als Ziel der BaFin ver­an­kert wer­den. Die BaFin soll nicht die Mög­lich­keit bekom­men, betrü­ge­ri­sche Pro­dukte vom Markt zu neh­men bzw. zu unter­sa­gen!

Aber das sind aus mei­ner Sicht nicht ein­mal die wich­tigs­ten Gründe, wieso für den Ver­brau­cher nicht wesent­lich mehr Sicher­heit ent­steht. Denn schließ­lich gibt es bereits die Pro­to­kol­lie­rungs­pflicht und es gibt bereits die Ver­pflich­tung zur Risi­ko­auf­klä­rung – mit unbe­frie­di­gen­dem Erfolg!

Für den Anle­ger und Ver­brau­cher gibt es nur eine echte Mög­lich­keit sich zu schüt­zen: näm­lich sich wirk­lich selbst zu schüt­zen! – Solange Ver­brau­cher für den Kauf eines Autos oder eines Kühl­schran­kes, eines Fern­se­hers oder von Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­den erheb­lich mehr Zeit und Mühe inves­tie­ren als in den Abschluss einer Lebens– oder Ren­ten­ver­si­che­rung, als in die Ent­schei­dung für Invest­ment­fonds oder Vermögens-​​verwaltung – so lange wird keine gesetz­li­che Maß­nahme dem Ver­brau­cher einen aus­rei­chen­den Schutz bie­ten kön­nen.

Denn Schutz gewährt nur das eigene Wis­sen und die eigene kri­ti­sche Prü­fung der ange­bo­te­nen Finanz­pro­dukte. Hier­bei hel­fen Zeit­schrif­ten wie Finanz­test oder die indi­vi­du­elle, neu­trale und kri­ti­sche Bera­tung durch Hono­r­ar­be­ra­ter, wie wir es z.B. selbst sind.

Denn jede gesetz­li­che Rege­lung lässt sich umge­hen. Jede Risi­ko­auf­klä­rung kann her­un­ter­ge­spielt wer­den und jedes Pro­to­koll kann Risi­ko­auf­klä­run­gen ent­hal­ten, die im per­sön­li­chen Gespräch rela­ti­viert wer­den. Solange der Kunde und Anle­ger – egal, ob es sich um 100 oder 1000, ob es sich um zig Tau­sende oder 100 Tau­sende € han­delt – nicht selbst genau so kri­tisch mit­denkt, wie beim Kauf sei­nes neu­es­ten PKW, solange wird keine gesetz­li­che Maß­nahme rele­vante Ver­bes­se­run­gen für die Finanz­be­ra­tungs­kun­den brin­gen. Denn die meis­ten in der Finanz­bran­che agie­ren­den Unter­neh­men und Per­so­nen – Ban­ken, Ver­si­che­run­gen, Finanz­ver­triebe – leben von Pro­vi­sio­nen und damit vom Ver­kauf der Finanz­pro­dukte und nicht etwa von der Bera­tung des Kun­den und des­sen Risi­ko­auf­klä­rung . Sie leben nicht von der Ana­lyse der indi­vi­du­el­len Kun­den­si­tua­tion und des indi­vi­du­el­len Kun­den­be­dar­fes, son­dern davon, in mög­lichst kur­zer Zeit mög­lichst hohe Pro­vi­sio­nen zu erwirt­schaf­ten. – Was nicht heißt, dass nicht durch­aus im Ein­zel­fall auch mal kor­rekt bera­ten wird. Vor­aus­set­zen dür­fen Sie als Kunde das nicht. Sie kön­nen sich nur selbst gegen Schlecht– oder Falsch­be­ra­tung schüt­zen.

(vgl. Han­dels­blatt, 6 März 2012, S. 31)