Für Selbständige und Unternehmer: Zum Jahresende Rürup-Rente?


Immer wie­der wird Gut­ver­die­nen­den, Selb­stän­di­gen oder Unter­neh­mern emp­foh­len, eine Rürup-​​Rente abzu­schlie­ßen. Ist das sinn­voll?

Was grund­sätz­lich rich­tig ist: Zum 01.01.2017 sinkt der Garan­tie­zins für Neu­ver­träge von der­zeit 1,25 % auf 0,9 %. Und: zum Jah­res­ende wis­sen Sie, ob genü­gend Geld übrig ist. Sie wis­sen dann auch – oder wir kön­nen für Sie klä­ren – wie viele Steu­ern Sie unge­fähr mit einer Ein­zah­lung in die Rürup-​​Rente spa­ren kön­nen.

Denn als Ein­zel­ver­an­lag­ter kön­nen Sie im Jahr 2016 bis zu € 22.766,– mit steu­er­li­cher Wir­kung für Ihre Alters­vor­sorge in einen beste­hen­den oder neuen Rürup-​​Renten-​​Vertrag ein­zah­len. Wenn Sie ver­hei­ra­tet oder ver­part­nert sind und zusam­men ver­an­lagt wer­den und Ihr/​e Partner/​in nicht in eine Rürup-​​Rente ein­zahlt, kön­nen Sie sogar den dop­pel­ten Betrag in Anspruch neh­men.

Aller­dings: Von die­sem Maxi­mal­be­trag sind in 2016 nur 82 % als Son­der­aus­ga­ben steu­er­lich abzugs­fä­hig, also maxi­mal € 18.668,– – mit einer maxi­ma­len Steu­er­er­spar­nis im Spit­zen­steu­er­satz von 42 % in Höhe von € 7.840,56 zzgl. Soli. Diese Beträge bezie­hen sich natür­lich auf den Betrag von € 22.766, – .

Die­ser Maxi­mal­be­trag gilt aller­dings für Ihre gesamte Alters­vor­sorge, ein­schließ­lich der Bei­träge zu einem stan­des­recht­li­chen Ver­sor­gungs­werk, der gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rungs­bei­träge von Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer und eben auch einer even­tu­el­len Rürup-​​Rente. Bei Beam­ten wird außer­dem die­ser maxi­mal Höchst­be­trag von € 22.766, um einen fik­ti­ven Gesamt­bei­trag zur Ren­ten­ver­si­che­rung gekürzt. – Ob sich eine zusätz­li­che Rürup-​​Rente für Sie dann steu­er­lich noch lohnt, ist ein Rechen­ex­em­pel!

Aber: wenn es so ein­fach wäre und „nur“ um Garan­tie­zins und Steu­er­er­spar­nis ginge…

Aber so ist es nicht. Denn natür­lich gel­ten auch für die Rürup-​​Rente alle Nach­teile aller pri­va­ten Ren­ten­ver­si­che­run­gen: zu hohe Kos­ten, zu geringe Ren­di­ten, zu nied­rige oder keine Ren­ten­ga­ran­tien. Und spe­zi­ell für die Rürup-​​Rente: keine Ver­erb­bar­keit, keine Kün­di­gungs­mög­lich­keit, son­dern ledig­lich die Mög­lich­keit der Bei­trags­frei­stel­lung, keine Ver­pfänd­bar­keit… An das Geld kom­men Sie also nicht mehr dran, son­dern kön­nen ledig­lich die Rente in Anspruch neh­men. Und weil ein rela­tiv hoher Anteil der ein­ge­zahl­ten Prä­mien steu­er­lich abge­zo­gen wer­den kann (s.o.) muss bei Ren­ten­be­zug eben­falls ein hoher Anteil der Rente – bei Ren­ten­ein­tritt in 2016: 72 %, ab Ren­ten­ein­tritt in 2040: 100 % – ver­steu­ert wer­den.

Jeder der genann­ten Nach­teile kann schon für sich genom­men ein wich­ti­ger Gegen­grund gegen den Abschluss einer Rürup-​​Rente sein. Fol­gende Fra­gen soll­ten Sie sich des­halb stel­len.

  •  Haben Sie den drin­gen­den Wunsch nach einer – evtl. zusätz­li­chen – monat­li­chen Ein­nahme im Alter, mit der Sie kei­nen Ver­wal­tungs­auf­wand haben?
  •  Ent­hält der Ihnen ange­bo­tene Ver­trag eine garan­tierte Rente in ange­mes­se­ner Höhe? – In Aus­sicht gestellte – aber nicht garan­tierte – Ren­di­ten und Ren­ten sind unsi­cher und die­nen der Augen­wi­sche­rei.
  •  Neh­men Sie in Kauf, dass Sie im Alter aus­schließ­lich regel­mä­ßige Ren­ten­zah­lun­gen bekom­men und keine zusätz­li­chen Beträge bei Bedarf ent­neh­men kön­nen?
  •  Wie hoch wäre bei Abschluss einer Rürup-​​Rente Ihre Steu­er­er­spar­nis? Eine Rürup-​​Rente lohnt sich nur – wenn über­haupt – bei hohem zu ver­steu­ern­den Ein­kom­men.
  •  Sind Sie bereit, in Kauf zu neh­men, dass Sie mit der klas­si­schen Rürup-​​Rente Ihre Ange­hö­ri­gen nicht absi­chern kön­nen? Denn jede Zusatz­ver­ein­ba­rung ver­rin­gert Ihre Rente. Fle­xi­bler und unab­hän­gi­ger sind Sie, wenn Sie bei Bedarf diese Risi­ken in geson­der­ten Ver­trä­gen ver­si­chern.
  •  Haben Sie eine hohe Lebens­er­war­tung? – Denn bei Ren­ten­dauer unter 20 Jah­ren ist laut Finanz­test eine Rürup-​​Rente nicht loh­nend und zusätz­li­che Aus­zah­lun­gen, z. B. im Krank­heits­fall, sind auf­grund der strik­ten Vor­schrif­ten nicht mög­lich.

Soll­ten Sie trotz der Nach­teile eine Rürup-​​Rente abschlie­ßen wol­len, hier noch einige Tipps:

  •  Direkt­ver­si­che­rer sind bil­li­ger als der Abschluss über den Ver­trieb. Test­sie­ger bei Finanz­test ist die Europa, bei der Sie online abschlie­ßen kön­nen.
  •  Es gibt fle­xi­ble Ver­träge, in die Sie nied­rige Fest­bei­träge ein­zah­len und zusätz­lich Son­der­zah­lun­gen leis­ten kön­nen, und zwar zu den bei Ver­trags­be­ginn ver­ein­bar­ten Bedin­gun­gen, also z. B. den 1,25 % Ver­zin­sung in 2016.
  •  Ach­ten Sie auf aus­rei­chende Geld­re­ser­ven, auf die Sie jeder­zeit zugrei­fen kön­nen, min­des­tens für 6 Monate Ihre Pri­vat­aus­ga­ben, even­tu­ell zusätz­lich Reser­ven für den Betrieb – je nach Ihrer betrieb­li­chen Situa­tion.

Eine Alter­na­tive für Ihre Alters­vor­sorge – gerade auch, wenn Sie schon etwas älter sind – ist ein ETF-​​Portfolio. Und wenn Sie in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung nicht pflicht­ver­si­chert sind, kön­nen Sie frei­wil­lige Bei­träge zah­len. Oder spa­ren Sie ganz ein­fach auf einem Fest­geld oder Giro­konto. Da bekom­men Sie zur Zeit zwar keine Ver­zin­sung, aber Sie haben auch kein Risiko – zumin­dest, wenn das Giro­konto bei einer Bank liegt, die der deut­schen Ein­la­gen­si­che­rung der Ban­ken oder Spar­kas­sen unter­liegt.

Las­sen Sie sich nicht unter Druck set­zen. Denn an das Geld in der Rürup-​​Rente kom­men Sie nicht mehr dran. – Noch ist nicht Weih­nach­ten: Sie kön­nen mich gerne anspre­chen.

 

Stand: 02.12.2016