Es gibt Themen, die für alle Unternehmer und Selbständige, für alle unsere Mandanten, wichtig sind! Dazu gehört die Vorsorge für Krankheit und Todesfall: Nutzen Sie die guten Gestaltungsmöglichkeiten, um sich selbst und Ihre Familie abzusichern!
Sie haben Ihr Unternehmen mit viel Engagement und Herzblut, viel Freude aber auch viel Stress und Verzicht auf Freizeit aufgebaut. Für die meisten Unternehmer ist es der größte Vermögenswert. Und die Quelle des Familieneinkommens!
Als erfolgreiche/r Unternehmer/in – möchte man meinen – haben Sie natürlich auch vorgesorgt für den Fall, dass Ihnen etwas zustoßen könnte. – Oder doch nicht?
In den wenigen Einzelfällen, in denen dann doch etwas passiert – der Unternehmer verstirbt oder wird durch Krankheit oder Unfall handlungsunfähig – rächt sich das für die Familie bitter.
Deshalb hier einige Basisinformationen, was passieren kann, wenn Sie nichts tun. Und was Sie auf jeden Fall tun sollten.
¨ Erbrecht: Nach deutschem Erbrecht erbt der Ehegatte zusammen mit den Kindern oder – wenn keine Kinder vorhanden sind – mit den Eltern des Erblassers. Es entsteht eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam entscheiden kann. Dies kann selbst für ein erfolgreiches Unternehmen tödlich sein! Denn es muss noch nicht einmal Streit entstehen. Es können ganz einfach unterschiedliche, nicht miteinander zu vereinbarende Meinungen über notwendige Maßnahmen und Entscheidungen entstehen.
¨ Pflichtteilsanspruch: Auch die Schenkung des Unternehmens an ihren Nachfolger schützt diesen nicht vollständig. Selbst bei richtig formuliertem Testament haben die Miterben zumindest einen Pflichtteilsanspruch – wenn sie nicht durch Erbvertrag darauf verzichtet haben! Und das gilt auch noch zehn Jahre nach der Schenkung!
.. Nachfolge: In manchen Familien steht bereits fest, wer die Nachfolge antreten soll. Und diese Person ist nicht selten bereits im Unternehmen tätig. Dennoch: Ohne vorbereitende Maßnahmen ist Ihr/e Nachfolger/in nicht handlungsfähig.
¨ Absicherung des Nachfolgers: Sollen Sohn oder Tochter als Unternehmensnachfolger/in in spe das Unternehmen im Todesfall in Alleineigentum erhalten, ohne Ausgleichszahlungen an die Miterben leisten zu müssen, so geht dies nur mit einem Vorausvermächtnis, nicht durch einfache testamentarische Bestimmung mit Teilungserklärung. Denn bei einem Testament mit Teilungserklärung erhält der Nachfolger zwar das Unternehmen. Er muss jedoch seinen Miterben den Wert des Unternehmens ausgleichen, wenn das sonstige Vermögen nicht ausreicht.
¨ Im Falle der Handlungsunfähigkeit durch Unfall oder schwere Krankheit, sind selbst im Unternehmen mitarbeitende Familienangehörige nicht befugt, für das Unternehmen Verträge zu schließen. Es sei denn, sie hätten entsprechende Handlungsvollmachten. Was meist nicht der Fall ist! – Denn die Bankvollmacht alleine reicht nicht aus, um Aufträge anzunehmen oder zu erteilen, Anlagevermögen zu verkaufen oder zu kaufen, Mitarbeiter einzustellen oder zu entlassen oder Sie in Gesellschafterversammlungen zu vertreten und Beschlüsse zu fassen. Ohne Vorsorge – in Form der Handlungsvollmacht, der Prokura, der Berufung zum Geschäftsführer, der Stimmrechtsvollmacht oder der Vorsorgevollmacht – sind Ihre Angehörigen im Unternehmen im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit ebenfalls handlungsunfähig. Die Insolvenz rückt bedrohlich nahe.
- Erbschaftsteuer: Die erbschaftsteuerlichen Werte der Unternehmen sind nach wie vor nicht marktgerecht, sondern immer noch deutlich überhöht. Und es gibt viele Fälle, in denen die gesetzlichen Begünstigungen nicht greifen. Trotz hoher Freibeträge für Ehegatte und Kinder ist deshalb die Erbschaftsteuer ein hohes Risiko. (Hier Link auf Artikel „Steuern sparen – diesmal Erbschaftsteuer – MAI-Newsletter!)
Was sollten Sie tun?
- Überprüfen Sie die Vollmachten: Welche Person im Unternehmen oder außerhalb des Unternehmens können Sie bevollmächtigen, im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit für Ihr Unternehmen oder für Sie als Gesellschafter tätig zu sein? In welcher Form wollen Sie dies tun?
- Erstellen Sie einen „Notfallkoffer“ – einen Aktenordner, in dem alle Bankkonten, Vertragsverhältnisse, Vollmachten, Ansprechpartner, Ihre digitalen Präsenzen und Kennwörter, bei größeren Unternehmen Organigramm und interner Ansprechpartner u. ä. festgehalten sind. IHK und Banken bieten entsprechende Vorlagen an.
- Errichten Sie ein Testament, in dem Sie – wenn vorhanden – Ihren Nachfolger angemessen absichern, genauso aber auch die Geschwistergerechtigkeit und die Absicherung Ihres Ehegatten berücksichtigen.
- Erbschaftsteuer: Klären Sie, ob Ihre Erben im Falle Ihres Todes erbschaftsteuerpflichtig werden könnten und wenn ja: in welcher Größenordnung? Denn nur wenn Sie dies wissen, können Sie es mit vorbeugenden Maßnahmen verhindern oder das Risiko minimieren.
Mein Rat: Lassen Sie sich nicht vom Tagesgeschäft auffressen, sondern gehen Sie dieses wichtige Thema an. Betrachten Sie diese Maßnahmen als wichtigen Bestandteil Ihrer täglichen Aufgaben als Unternehmer. Errichten Sie die für die Risikofälle – schwere Krankheit und Todesfall – erforderlichen Regelungen! Und nutzen Sie alle Gestaltungsmöglichkeiten, um sich und Ihre Familie abzusichern.
Wir unterstützen Sie gerne mit unserer Erfahrung bei der Entscheidung, welche Maßnahmen für Sie und Ihre Familie wichtig sind.