Die Lebensversicherung eines Mandanten aus den 90er Jahren läuft demnächst ab. Die Versicherungsgesellschaft hat ihn in einem Brief darüber informiert und darauf hingewiesen, dass er sich den Betrag entweder auszahlen lassen oder ihn verrenten lassen kann. – Alles gut!?
Nein! Denn laut Versicherungsvertrag kann der Mandant sich auch entscheiden, die Versicherung noch mehrere Jahre weiterzuführen. Wieso wurde aber dann in dem Schreiben nicht darauf hingewiesen?
Die Antwort ist einfach: Die Altverträge, die bis 2005 abgeschlossen wurden, haben noch eine Garantieverzinsung auf die angesparten Beträge – einschließlich Zins und Zinseszins! – von 4 %, eine sichere Rendite, die Sie heute nirgendwo mehr bekommen!
Natürlich wollen die Versicherungsgesellschaften diese Altverträge loswerden, denn sie haben es schwer, die garantierte Rendite zu erwirtschaften. Deshalb das Schreiben an unseren Mandanten mit den – unvollständigen! – Hinweisen auf die Alternativen. Und deshalb verschicken auch einige Versicherungsgesellschaften derzeit Schreiben, in denen sie als „Serviceangebot“ den Kunden nahelegen, ihre Versicherung auszahlen zu lassen.– Klar, ein gutes Geschäft für die Versicherungsgesellschaft! Ein schlechtes Geschäft für den Kunden!
Wir haben jedenfalls unseren Mandanten darüber informiert, dass es für ihn die beste Entscheidung ist, die Versicherung fortzuführen bis zum endgültigen Ablaufdatum. Eine bessere Verzinsung bekommt er nirgendwo.
Stand: 27.10.2016