Koalition: Die Kosten für Ausbildung sind nicht von der Steuer absetzbar


In mei­nem Blog vom 23. August 2011 zu der BfH-​​Entscheidung, die Kos­ten für Aus­bil­dung seien von der Steuer absetz­bar, hatte ich es bereits vor­her­ge­sagt: „Wer sich über diese Ent­schei­dung freut, hat sich aber wahr­schein­lich zu früh gefreut.“ – So damals meine Worte.

Genauso ist es gekom­men. Denn die Kos­ten für eine erste Aus­bil­dung oder für das Erst­stu­dium sol­len auch künf­tig nicht unbe­grenzt von der Steuer abge­setzt wer­den kön­nen. Dies will die Regie­rungs­ko­ali­tion durch Ergän­zung eines Geset­zes bewir­ken, das bereits in letz­ter Lesung ver­ab­schie­det wird.

Zwar sol­len Kos­ten der Aus­bil­dung auch zukünf­tig als Son­der­aus­ga­ben abge­setzt wer­den – mit einer erhöh­ten Ober­grenze von € 6.000,00 statt bis­her € 4.000,00. Son­der­aus­ga­ben kön­nen jedoch im Gegen­satz zu Wer­bungs­kos­ten nicht auf spä­tere Jahre vor­ge­tra­gen wer­den. So haben nur die­je­ni­gen jun­gen Leute einen Vor­teil von die­ser Rege­lung, die aus ihrer (Neben-)Tätigkeit neben Stu­dium oder Aus­bil­dung ein Ein­kom­men erzie­len, das min­des­tens € 6.000,00 höher liegt, als der Grund­frei­be­trag von € 8.004,00. Die Zahl die­ser jun­gen Men­schen in Aus­bil­dung oder Stu­dium, die mit ihrer Neben­tä­tig­keit ein der­art hohes Ein­kom­men erzie­len, dürfte mini­mal sein. Sie haben jedoch den Vor­teil, dass sie auf Grund der Erhö­hung der Ober­grenze nun mehr Chan­cen haben, dass ihren Eltern der Kin­der­frei­be­trag erhal­ten bleibt. Denn der ent­fällt, wenn das Ein­kom­men des Kin­des über dem Grund­frei­be­trag liegt. Die große Masse der Stu­den­ten wird von die­ser Rege­lung kei­nen Nut­zen haben, weil ent­ge­gen der BfH-​​Entscheidung keine Wer­bungs­kos­ten ent­ste­hen – son­dern eben nur Son­der­aus­ga­ben – und damit ein Ver­lust­vor­trag in Jahre des höhe­ren Ein­kom­mens nicht mög­lich ist. – Schade, aber das war vor­her­zu­se­hen!

Soll­ten Sie Fra­gen über die Aus­wir­kun­gen für sich selbst bzw. Ihre Kin­der haben: Ein kom­pe­ten­ter Steu­er­be­ra­ter hilft Ihnen wei­ter.

Stand: 07.11.2011