In mehreren Verfahren klagte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden gegen Banken und Sparkassen wegen der üblicherweise berechneten Bearbeitungsgebühren für Kredite. Nachdem im Februar 2010 das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden hatte, dass die Banken in Ihren Geschäftsbedingungen festlegen dürfen, dass Kunden eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen haben, klagte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden in acht weiteren Fällen – und hat in allen acht Fällen vor verschiedenen OLG’s obsiegt. Sogar das OLG Celle hat seine Rechtsauffassung geändert. Die völlig sachgerechte Begründung ist, dass die Bearbeitung des Kredits durch die Banken im eigenen Interesse der Banken erfolgt, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden prüfen wollen. Es ist keine Dienstleistung im Interesse des Kunden und darf deshalb dem Kunden nicht berechnet werden.
Da Rechtsprechung im Gegensatz zu Gesetzesänderungen immer auch Wirkung für die Vergangenheit hat, haben Kunden nun die Möglichkeit, Bearbeitungsgebühren zurückzufordern. Dies erfordert allerdings einen Rechtsstreit, wenn die Bank oder Sparkasse die Rückforderung ablehnt. Und natürlich: ob man sich mit seiner Bank oder Sparkasse, deren Unterstützung man vielleicht auch in Zukunft benötigt, streiten will, kann jeder nur für sich selbst entscheiden.
Anders sieht es mit zukünftigen Kredit-/Darlehensanträgen aus. Hier muss eine Bearbeitungsgebühr nicht mehr akzeptiert werden. Man sollte jedoch niemals übersehen, dass für die Beurteilung eines Darlehensangebots die Gesamtkonditionen ausschlaggebend sind und nicht allein die Bearbeitungsgebühren betrachtet werden dürfen. Die Gesamtkonditionen – Nominal– und Effektivzins, Höhe der Tilgung, Sondertilgungsmöglichkeiten und Darlehenslaufzeit – sollten möglichst individuell Ihrer persönlichen Situation und Ihrer persönlichen Bonität angepasst sein. Bei der Beurteilung von Darlehensangeboten und bei der individuellen Optimierung Ihrer Finanzierung unterstützen wir Sie gerne.
Übrigens ist nun die Sache dem Bundesgerichtshof (BGH) vorgelegt worden, der wahrscheinlich in der zweiten Jahreshälfte 2012 entscheiden wird.
(Vgl. Finanztest Januar 2012, S. 24/25)