Kreditbearbeitungsgebühren der Banken sind unzulässig


In meh­re­ren Ver­fah­ren klagte die Schutz­ge­mein­schaft für Bank­kun­den gegen Ban­ken und Spar­kas­sen wegen der übli­cher­weise berech­ne­ten Bear­bei­tungs­ge­büh­ren für Kre­dite. Nach­dem im Februar 2010 das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Celle ent­schie­den hatte, dass die Ban­ken in Ihren Geschäfts­be­din­gun­gen fest­le­gen dür­fen, dass Kun­den eine Bear­bei­tungs­ge­bühr zu zah­len haben, klagte die Schutz­ge­mein­schaft für Bank­kun­den in acht wei­te­ren Fäl­len – und hat in allen acht Fäl­len vor ver­schie­de­nen OLG’s obsiegt. Sogar das OLG Celle hat seine Rechts­auf­fas­sung geän­dert. Die völ­lig sach­ge­rechte Begrün­dung ist, dass die Bear­bei­tung des Kre­dits durch die Ban­ken im eige­nen Inter­esse der Ban­ken erfolgt, die die Zah­lungs­fä­hig­keit des Kun­den prü­fen wol­len. Es ist keine Dienst­leis­tung im Inter­esse des Kun­den und darf des­halb dem Kun­den nicht berech­net wer­den.

Da Recht­spre­chung im Gegen­satz zu Geset­zes­än­de­run­gen immer auch Wir­kung für die Ver­gan­gen­heit hat, haben Kun­den nun die Mög­lich­keit, Bear­bei­tungs­ge­büh­ren zurück­zu­for­dern. Dies erfor­dert aller­dings einen Rechts­streit, wenn die Bank oder Spar­kasse die Rück­for­de­rung ablehnt. Und natür­lich: ob man sich mit sei­ner Bank oder Spar­kasse, deren Unter­stüt­zung man viel­leicht auch in Zukunft benö­tigt, strei­ten will, kann jeder nur für sich selbst ent­schei­den.

Anders sieht es mit zukünf­ti­gen Kredit-​​/​Darlehensanträgen aus. Hier muss eine Bear­bei­tungs­ge­bühr nicht mehr akzep­tiert wer­den. Man sollte jedoch nie­mals über­se­hen, dass für die Beur­tei­lung eines Dar­le­hens­an­ge­bots die Gesamt­kon­di­tio­nen aus­schlag­ge­bend sind und nicht allein die Bear­bei­tungs­ge­büh­ren betrach­tet wer­den dür­fen. Die Gesamt­kon­di­tio­nen – Nomi­nal– und Effek­tiv­zins, Höhe der Til­gung, Son­der­til­gungs­mög­lich­kei­ten und Dar­le­hens­lauf­zeit – soll­ten mög­lichst indi­vi­du­ell Ihrer per­sön­li­chen Situa­tion und Ihrer per­sön­li­chen Boni­tät ange­passt sein. Bei der Beur­tei­lung von Dar­le­hens­an­ge­bo­ten und bei der indi­vi­du­el­len Opti­mie­rung Ihrer Finan­zie­rung unter­stüt­zen wir Sie gerne.

Übri­gens ist nun die Sache dem Bun­des­ge­richts­hof (BGH) vor­ge­legt wor­den, der wahr­schein­lich in der zwei­ten Jah­res­hälfte 2012 ent­schei­den wird.

(Vgl. Finanz­test Januar 2012, S. 24/​25)