Pensionäre wohlhabender als gleichaltrige Unternehmer


Es klingt tro­cken, ist aber see­ehr inter­es­sant:

Das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt hat fest­ge­stellt: Pen­sio­nierte Beamte haben Net­to­ver­mö­gen von durch­schnitt­lich € 300.000,00 – ein Durch­schnitts­wert, der natür­lich längst nicht für jeden Beam­ten gilt. Sie sind damit die reichste Gruppe im Land und sind nicht nur rei­cher als Ange­stellte, son­dern sogar rei­cher als gleich­alt­rige Unter­neh­mer.

Und dann hat das Insti­tut der Deut­schen Wirt­schaft die Zah­len genauer unter die Lupe genom­men und fest­ge­stellt:

Das durch­schnitt­li­che Ver­mö­gen der Unter­neh­mer ist nicht nur gerin­ger, als das der Pen­sio­näre. Es ver­rin­gert sich außer­dem im Alter! – Das ist plau­si­bel: Denn der Betrieb wird über­ge­ben oder die Tätig­keit wird ein­ge­stellt.

Und Unter­neh­mer müs­sen – im Gegen­satz zu Pen­sio­nä­ren! – im Alter ihren Lebens­un­ter­halt aus ihrem Ver­mö­gen finan­zie­ren.

Dabei haben das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt und das Insti­tut der Deut­schen Wirt­schaft anschei­nend noch nicht ein­mal berück­sich­tigt, dass auch Pen­si­ons– und Ren­ten­an­sprü­che ein Ver­mö­gens­wert sind, näm­lich der Betrag, den man besit­zen müsste, um sich genau die Rente oder Pen­sion, die der Ren­ter oder Pen­sio­när bezieht, auf Lebens­dauer aus eige­nem Ver­mö­gen zu finan­zie­ren.

Das genau ist die Situa­tion der Unter­neh­mer. Denn die erhal­ten meist keine Pen­sion und allen­falls geringe Ren­ten. Im Alter müs­sen sie von ihrem Erspar­ten leben!

In 2006 hat der Finanz­ana­lyst Dirk Lomann ermit­telt, dass der dama­lige Bar­wert aller Pen­si­ons­an­sprü­che unse­res Bun­des­tags­prä­si­den­ten, Dr. Nor­bert Lam­mert, ca. € 1,6 Mio. betra­gen hat! – Nur wenige Unter­neh­mer im Ruhe­stand haben ein sol­ches Ver­mö­gen!

Und dann besteu­ert der Staat auch noch die Zin­sen, Divi­den­den, Kurs­ge­winne und Miet­ein­nah­men, die wir für den Ruhe­stand benö­ti­gen! – Und zusätz­lich wird von inter­es­sier­ter Seite immer wie­der die Dis­kus­sion über die Ver­mö­gen­steuer los­ge­tre­ten. Natür­lich wird dabei nicht berück­sich­tigt, dass Ren­ten– und Pen­si­ons­an­sprü­che auch Ver­mö­gens­werte sind.

Hof­fent­lich kom­men diese Fak­ten auch unse­ren Poli­ti­kern zu Ohren und sie ver­ste­hen, dass diese unsäg­li­chen Dis­kus­sio­nen über die Erhö­hung der Kapi­tal­er­trag­steuer und über eine Neu­ein­füh­rung der Ver­mö­gen­steuer ein Ende haben müs­sen!

Quelle: FAZ, 08.09.14 Arti­kel „Aus ein­fa­chen Beam­ten wer­den spä­ter wohl­ha­bende Pen­sio­näre“

Stand: 4.11.2014