Steuerrecht: Komisch! – oder traurig?


Die Advents­zeit steht vor der Tür – und Sie kau­fen einen Advents­kranz?

Natür­lich müs­sen Sie auch für den Advents­kranz Umsatz­steuer zah­len. Aber auf­ge­passt: Ist der Advents­kranz nur mit getrock­ne­tem Grün deko­riert, zah­len Sie 19% Umsatz­steuer. Ist er jedoch mit fri­schem Grün bestückt, zah­len Sie 7 %!

Zwar nichts mit Weih­nach­ten, sehr wohl aber mit der Umsatz­steuer zu tun, haben fol­gende Rege­lun­gen:

Kau­fen Sie einen Hau­se­sel zah­len Sie die vol­len 19 % USt. Kau­fen Sie einen Arbeits– oder Maul­esel, zah­len Sie nur den ermä­ßig­ten Satz von 7 %.

Kau­fen Sie gepress­ten Frucht­saft, also z. B. Apfel­saft, Oran­gen­saft, Trau­ben­saft? Sie zah­len 19 %!.
Kau­fen Sie jedoch einen Smoot­hie, auch ein Frucht­saft, aber nicht aus gepress­ten, son­dern aus pürier­ten Früch­ten, zah­len Sie 7%!

Noch schlim­mer: Baby­klei­dung, Baby­win­deln, Baby­nah­rung – alles 19 %. – Tier­fut­ter? 7 %!

Sie hal­ten das für gro­tesk?– Ich auch! Und viele andere auch! Aber lei­der schafft es bis­her keine Regie­rung dies zu ändern. Denn, natür­lich ste­hen mäch­tige Inter­es­sen­grup­pen dahin­ter und machen ihren Ein­fluss gel­tend.

Und der kleine Unter­neh­mer bekommt teil­weise ver­bis­sene Betriebs­prü­fun­gen, die sich an Klei­nig­kei­ten fest­hal­ten. Glück­li­cher­weise haben unsere Man­dan­ten auf­grund unse­rer Arbeits­weise nur sehr sel­ten mit Der­ar­ti­gem zu tun.

Quelle: Han­dels­blatt, 27.10.14 Arti­kel „Steu­er­recht für den Orbit“

Stand: 13.11.2014