Erbschaftsteuer vermeiden und minimieren

Bei grö­ße­ren Erb­schaf­ten, ins­be­son­dere, wenn neben Immo­bi­lien und Kapi­tal­ver­mö­gen auch Unter­neh­men im Nach­lass lie­gen, kann das Finanz­amt in Form von Steu­ern mehr oder weni­ger mit erben. Das wol­len wir mit Ihnen ver­mei­den. Des­halb bewer­ten wir Ihre Ver­mö­gens­werte nach den Bewer­tungs­richt­li­nien der Finanz­ver­wal­tung und schla­gen Ihnen eine steu­er­ef­fi­zi­ente Gestal­tung vor, die zu Ihnen, Ihrer Fami­lie und Ihrem Ver­mö­gen passt.