Und noch einmal: Elektronische Rechnungslegung


Am 23.09.2011 hat der Bun­des­tag nun doch dem Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz 2011 zuge­stimmt. Beson­ders wich­tig für die Unter­neh­men ist die darin ent­hal­tene Rege­lung zur elek­tro­ni­schen Rech­nungs­le­gung, die nun rück­wir­kend zum 01.07.2011 in Kraft gesetzt wurde.

Dies bedeu­tet, dass alle Rech­nun­gen, die elek­tro­nisch ver­sandt oder als Web-​​Download zur Ver­fü­gung gestellt wur­den, ab 01.07. keine elek­tro­ni­sche Signa­tur mehr tra­gen müs­sen, um umsatz­steu­er­lich aner­kannt zu wer­den. Trotz die­ser deut­li­chen Erleich­te­rung sind den­noch einige Spiel­re­geln zu beach­ten. Wei­tere Details hierzu fin­den Sie in unse­rem Arti­kel im Bereich Steu­ern „Die elek­tro­ni­sche Rech­nung kommt“ vom 29. Juni 2011.