Vermittler müssen Provisionen offenlegen


Ver­mitt­ler von Anla­ge­pro­duk­ten, z. B. offe­nen Invest­ment­fonds oder geschlos­se­nen Fonds im grauen Kapi­tal­markt, erhal­ten übli­cher­weise vom Pro­dukt­ge­ber Pro­vi­sio­nen. Bei Invest­ment­fonds sind dies die Aus­ga­be­auf­schläge, dane­ben aber auch noch jähr­li­che Bestands­pro­vi­sio­nen. Bei geschlos­se­nen Fonds sind dies, neben dem vom Anle­ger zu zah­len­den Agio, wei­tere ver­deckte Pro­vi­sio­nen. In Ein­zel­fäl­len errei­chen bei geschlos­se­nen Fonds die Pro­vi­sio­nen 20 % und mehr des Anla­ge­be­trags. Dass bei der­art hohen Pro­vi­sio­nen für den Anle­ger kaum mehr die Chance besteht, eine Ren­dite zu erzie­len, erschließt sich von selbst. Kein Anle­ger hätte ein der­ar­ti­ges Anla­ge­pro­dukt erwor­ben – oder würde es erwer­ben – wenn er vor­her über die Höhe der Gesamt­pro­vi­sion infor­miert wor­den wäre.

Das Land­ge­richt Ber­lin hat des­halb ent­schie­den, dass die Ber­li­ner Bank den Kauf von Antei­len am Fonds „Rush hour 2“  der Hannover-​​Leasing rück­gän­gig machen muss, weil die Bank neben dem Agio eine zusätz­li­che ver­deckte Pro­vi­sion erhal­ten hatte, über die der Anle­ger nicht infor­miert war. Die Bank hatte somit – wie alle Ver­mitt­ler – ein erheb­li­ches, finan­zi­el­les Inter­esse, dass der Anle­ger sich an dem ent­spre­chen­den Fonds betei­ligt – ein finan­zi­el­les Inter­esse, das dem Anle­ger zumin­dest in die­ser Höhe unbe­kannt war.

Auch hier gilt: Anle­ger ver­ges­sen oft, dass die meis­ten Bera­ter, die sie zu Fra­gen der Geld­an­lage bera­ten, von der Pro­vi­sion für die Ver­mitt­lung von Finanz­pro­duk­ten leben. Dies gilt für ein­zelne Ver­mitt­ler ebenso wie für Ban­ken und Spar­kas­sen. Und dies ist natür­lich nichts Unmo­ra­li­sches, son­dern ein völ­lig nor­ma­les Geschäft. – Als Anle­ger soll­ten Sie sich jedoch des­sen bewusst sein, dass Ihr Inter­esse nicht deckungs­gleich ist mit dem Inter­esse Ihres Bera­ters, der tat­säch­lich nicht Bera­ter, son­dern Ver­mitt­ler, Ver­käu­fer ist. Der Gesetz­ge­ber hat des­halb ent­schie­den, dass die Pro­vi­sio­nen offen­ge­legt wer­den müs­sen. Ach­ten Sie in jedem Fall dar­auf, dass dies geschieht und neh­men Sie diese Infor­ma­tion ernst. Noch siche­rer ist es für Sie, einen unab­hän­gi­gen und objek­ti­ven Bera­ter hin­zu­zu­zie­hen, der Ihre Inter­es­sen in den Mit­tel­punkt stellt und der seine Leis­tun­gen gegen Hono­rar berech­net, wie z. B. wir selbst es tun.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen zur neu­tra­len und unab­hän­gi­gen Bera­tung, die aus­schließ­lich Ihre Inter­es­sen in den Mit­tel­punkt stellt, fin­den Sie im Bereich „Ver­mö­gens­pla­nung“ unse­rer Kanz­lei.

Übri­gens: Angeb­lich ver­schwei­gen nach wie vor viele Ban­ken die Höhe ihrer Pro­vi­sio­nen.

(Vgl. Finanz­test Januar 2012, S. 29)