Bera­tungs­pro­to­kolle – Ziel ver­fehlt!

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Seit ca. zwei Jah­ren sind Bera­tungs­pro­to­kolle über Anla­ge­be­ra­tun­gen gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Doch in 20 % der Fälle hät­ten die Geld­in­sti­tute ihren Kun­den ein Bera­tungs­pro­to­koll nicht aus­ge­hän­digt, wie Ver­brau­cher­schüt­zer fest­stel­len. Test­käufe haben außer­dem erge­ben, dass kein ein­zi­ges Pro­to­koll die not­wen­di­gen Anga­ben über Ver­mö­gens­ver­hält­nisse, Anlage, Ziele und Risi­ko­be­reit­schaft der Ver­brau­cher voll­stän­dig dar­stellt.

Finan­zi­el­ler Ver­brau­cher­schutz wird ver­bes­sert! – Ist das die Lösung?

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1,5 Mil­lio­nen Euro zusätz­lich will die Bun­des­re­gie­rung der Zeit­schrift Finanz­test zur Ver­fü­gung stel­len, um mehr Finanz­pro­dukte zu prü­fen und zu ana­ly­sie­ren. Und bei der Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht, BaFin, soll ein 12-​​köpfiger Verbraucher-​​Beirat ange­sie­delt wer­den. – Aber kön­nen diese Maß­nah­men tat­säch­lich zu mehr Sicher­heit für den Ver­brau­cher füh­ren? Meine Ant­wort ist: 2 x Nein!

Ver­mitt­ler müs­sen Pro­vi­sio­nen offen­le­gen

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Ver­mitt­ler von Anla­ge­pro­duk­ten, z. B. offe­nen Invest­ment­fonds oder geschlos­se­nen Fonds im grauen Kapi­tal­markt, erhal­ten übli­cher­weise vom Pro­dukt­ge­ber Pro­vi­sio­nen. Bei Invest­ment­fonds sind dies die Aus­ga­be­auf­schläge, dane­ben aber auch noch jähr­li­che Bestands­pro­vi­sio­nen.

Die eigene Alters­vor­sorge opti­mal gestal­ten

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Zu die­sem Thema hat am gest­ri­gen 28. Sep­tem­ber die Unter­neh­mens­be­ra­te­rin und Ver­mö­gens­pla­ne­rin Monika Lam­brecht beim Mühl­hei­mer Unternehmerinnen-​​Netzwerk Pro­fes­sio­Net e.V. einen Vor­trag gehal­ten. – Das Inter­esse der Teil­neh­me­rin­nen war groß. Denn: jede der anwe­sen­den Unter­neh­me­rin­nen weiß, dass Sie etwas für Ihre Alters­vor­sorge tun muss. Wie man jedoch die Alters­vor­sorge plant und wel­che Pro­dukte man dafür ein­set­zen…

Dis­kre­tes Ver­mö­gen in der Schweiz – Sinn oder Unsinn von Steu­er­hin­ter­zie­hung

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Dis­kre­tes Ver­mö­gen, katho­li­sche Gel­der, Schwarz­geld – all das sind dezente Umschrei­bun­gen für nicht ver­steu­er­tes Ein­kom­men. Und: Ein­kom­men nicht zu ver­steu­ern – egal wie weit ver­brei­tet dies sein mag – ist Steu­er­hin­ter­zie­hung. Und Steu­er­hin­ter­zie­hung ist ein Straf­tat­be­stand.