Elek­tro­ni­sche Kon­to­aus­züge – mal etwas Posi­ti­ves!

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Mehr­fach musste ich unsere Man­dan­ten, ins­be­son­dere bei Neu­grün­dun­gen oder bei Wech­sel des Kre­dit­in­sti­tuts, dar­auf hin­wei­sen, dass die Finanz­ver­wal­tung elek­tro­ni­sche Kon­to­aus­züge als Buchungs­be­leg nicht akzep­tiert. – Regel­mä­ßig zum gro­ßen Ärger unse­rer Man­dan­ten! Nun gibt es – end­lich! – dazu eine posi­tive Ent­wick­lung:

Elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen und Archi­vie­rung – kei­ner weiß wie!

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Vor ca. zwei Jah­ren, am 04. Okto­ber 2012, hatte ich Sie in mei­nem Blo­g­ar­ti­kel „Die elek­tro­ni­sche Rech­nung kommt„ dar­über infor­miert, dass die Finanz­ver­wal­tung nun end­lich elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen umsatz­steu­er­lich auch ohne Signa­tur aner­kennt und, dass dazu eine betriebs­prü­fungs­si­chere elek­tro­ni­sche Archi­vie­rung not­wen­dig ist! Und was dabei zu beach­ten ist. Ich war damals opti­mis­tisch genug anzu­neh­men, dass damit…

Erb­schaft­steu­er­ge­setz: Vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ver­wor­fen!

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Wie erwar­tet, hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) mit Urteil vom 17.12.2014 ent­schie­den, dass das der­zei­tige Erb­schaft­steu­er­ge­setz ver­fas­sungs­wid­rig ist. Denn es begüns­tigt ganz beson­ders die Erben und Beschenk­ten von sehr gro­ßen Unter­neh­mens­ver­mö­gen. Und es wird nicht ein­mal über­prüft, ob diese Ver­scho­nung erfor­der­lich ist, um das Unter­neh­men und damit die Arbeits­plätze zu erhal­ten!

Steu­er­recht: Komisch! – oder trau­rig?

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Die Advents­zeit steht vor der Tür – und Sie kau­fen einen Advents­kranz? Natür­lich müs­sen Sie auch für den Advents­kranz Umsatz­steuer zah­len. Aber auf­ge­passt: Ist der Advents­kranz nur mit getrock­ne­tem Grün deko­riert, zah­len Sie 19% Umsatz­steuer. Ist er jedoch mit fri­schem Grün bestückt, zah­len Sie 7 %! Zwar nichts mit Weih­nach­ten, sehr wohl aber mit der…

Min­dest­lohn für Ver­eine – kom­pli­zier­ter als man denkt

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In mei­nem Blo­g­ar­ti­kel „Min­dest­lohn – gilt für alle Arbeit­ge­ber“  hatte ich Sie bereits dar­über infor­miert, dass der Min­dest­lohn auch für Ver­eine gilt. Und jetzt wol­len wir uns einige Details anse­hen.   Denn die Aus­wir­kun­gen für Ver­eine sind kom­pli­zier­ter als Sie den­ken. Sie wis­sen ja: bestimmte Tätig­kei­ten für gemein­nüt­zige Ver­eine und öffent­lich recht­li­che Orga­ni­sa­tio­nen sind begüns­tigt…

Min­dest­lohn – gilt für alle Arbeit­ge­ber

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Wie seit Län­ge­rem zu erwar­ten, ist das Gesetz zum Min­dest­lohn ver­ab­schie­det und alle Arbeit­ge­ber müs­sen sich damit arran­gie­ren: Unter­neh­mer, Selb­stän­dige, Frei­be­ruf­ler, Ver­eine und Pri­vat­haus­halte! Der Min­dest­lohn in Höhe von 8,50 Euro je Stunde gilt also ab dem 01.01.2015, in eini­gen weni­gen Bran­chen  mit Über­gangs­fris­ten bis zum 31.12.2016.